BFH Urteil vom 20.07.2016 – I R 33/15 Tatbestand: Dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer wurde 1996 eine Pensionszusage erteilt. Im November 2008 wurde zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbart, dass der Past-Service im Durchführungsweg „Pensionszusage“ verbleibt und der Future-Service auf den Durchführungsweg „Unterstützungskasse“ ausgelagert wird. Im Rahmen des Durchführungswegswechsels wurde die ursprüngliche Rentenzusage auf eine Kapitalzusage umgestellt. Durch den Wechsel des Durchführungsweges kam es zu einer Erhöhung des Future-Service. Das Finanzamt wertete aufgrund dessen einen Teilbetrag der an die Unterstützungskasse geleisteten Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttung, da die Erhöhung nicht mehr erdienbar war. Das Unternehmen erhob dagegen Einspruch und Klage. mehr ...
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Maßgebendes Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen
BMF Schreiben vom 09.12.2016 - IV C 6 - S2176/07/10004: 003 I. Maßgebendes Pensionsalter: Das BMF hat mit dem o.g. Schreiben auf die Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 11. September 2013 – I R 72/12 und des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - und vom 13. Januar 2015 - 3 AZR 897/12 reagiert und stellt nunmehr fest, dass bei der bilanzsteuerrechtlichen Bewertung von Pensionszusagen nach § 6a (EStG) grundsätzlich das Pensionsalter anzusetzen ist, welches in der Pensionszusage schriftlich fixiert wurde. Verweist die Pensionszusage ausschließlich auf die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, ist jeweils die gesetzliche Regelaltersgrenze zugrunde zu legen, die am Bilanzstichtag für den Eintritt des Versorgungsfalles maßgebend ist. mehr ...
Entgeltumwandlung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers ist keine verdeckte Gewinnausschüttung
FG Thüringen 25.06.2015-1k 136/15 Das Finanzgericht hat entschieden, dass es sich bei Beiträgen für eine Altersversorge, die nur auf Entgeltumwandlung beruhen, nicht um eine verdeckte Gewinnausschüttung handeln könne, da es schon an der Voraussetzung der Vermögensminderung fehle. mehr ...
Kapitalleistung – Einstandspflicht des PSVaG
BAG, Urteil vom 20.09.2016 – 3 AZR 411/15 Sachverhalt: § 7 Abs. 1a Satz 3 BetrAVG normiert, dass eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung nur dann durch den Pensions-Sicherungs-Verein zu sichern ist, wenn der Anspruch auf die Leistung nicht länger als zwölf Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Die Parteien streiten darüber, ob § 7 Abs. 1a Satz 3 BetrAVG auch für eine rückständige Kapitalleistung gilt, denn anders als bei Rentenleistungen wären hier nicht nur die einzelnen Raten der Rentenleistung, sondern die gesamte Kapitalleistung von dem Ausschluss betroffen. mehr ...
Verzinsung eines Versorgungskapitals
BAG, Urteil vom 30.08.2016 – 3 AZR 272/15 Sachverhalt: Der Arbeitnehmer hat aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung aus Entgeltumwandlung Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Gemäß der Gesamtbetriebsvereinbarung ist die Versorgungsleistung in zwölf Jahresraten auszuzahlen und dabei mit einem marktüblichen Zinssatz zu verzinsen, den der Arbeitgeber festlegt. Der Arbeitgeber hatte sich im konkreten Fall bei der Festlegung des Zinssatzes an der Rendite für Nullkuponanleihen der Bundesrepublik Deutschland orientiert und setzte den Zinssatz auf jährlich 0,87 v.H. fest. Der Arbeitnehmer hat dagegen eine Verzinsung des Versorgungskapitals verlangt, die üblicherweise für eine Altersversorgung gewählt werde. Eine solche Verzinsung liegt nach Ansicht des Arbeitnehmers bei mindestens 3,55 v.H. mehr ...
Beitragsfälligkeit: Vereinfachung für den Arbeitgeber
Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die jeweils zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse). Um die Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages für die Arbeitgeber zu vereinfachen, soll zum 1. Januar 2017 eine Änderung der Regelungen zur Beitragsfälligkeit in Kraft treten. mehr ...