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Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 18. März 2026 per Allgemeinverfügung alle noch anhängigen Anträge und Einsprüche zurückgewiesen, die die Verfassungswidrigkeit des Rechnungszinssatzes von 6% p.a. bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen nach § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG rügen. Grundlage ist insbesondere der Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli 2023 (Az. 2 [...]
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