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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 12. April 2024 (Az. 6 Sa 1198/23) entschieden, dass Erwerbseinkommen auf ein vorzeitig bezogenes Ruhegeld angerechnet werden darf, sofern die zugrunde liegende Pensionszusage dies vorsieht. Im zugrunde liegenden Fall bezog der Kläger eine gesetzliche Altersrente für langjährig Versicherte als Vollrente und erzielte gleichzeitig Erwerbseinkommen aus einer Tätigkeit [...]
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