Versicherungsmathematische Leistungen

Versicherungsmathematische Leistungen

Versicherungsmathematische Gutachten

Die MAGNUS GmbH erstellt versicherungsmathematische Gutachten für die Steuer- und Handelsbilanz inkl. PSVaG-Kurztestat sowie nach internationaler Rechnungslegung gemäß IAS 19 von Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen sowie Jubiläumszuwendungen.

Hier können Sie das Anforderungsformular für die erstmalige Beauftragung der versicherungsmathematischen Gutachten für die Steuer- und Handelsbilanz inkl. PSVaG-Kurztestat sowie nach internationaler Rechnungslegung gemäß IAS 19 anfordern. Das Anforderungsformular senden wir an die von Ihnen genannte Mailadresse.

Bitte stellen Sie uns alle für das versicherungsmathematische Gutachten relevanten Unterlagen wie zum Beispiel die Versorgungszusage einschließlich aller Nachträge sowie das Vorjahresgutachten zur Verfügung. Gerne können Sie die Unterlagen per E-Mail an info@magnus-gmbh.de oder per Fax an 089 5 51 67 – 12 15 senden.

Die Datenschutzhinweise der MAGNUS GmbH können Sie unter folgendem Link abrufen.

Ich möchte, dass mich die MAGNUS GmbH zum Zwecke der Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens unter meinen folgenden Kontaktdaten kontaktiert.

Geben Sie Ihre Firma ein.
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Anforderung
Wählen Sie ein oder mehrere passende Themen für Ihre Anfrage aus.
Geben Sie ggf. eine Bemerkung an.

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Hier können Sie das aktuelle Anforderungsformular für die Beauftragung der versicherungsmathematischen Gutachten für die Steuer- und Handelsbilanz inkl. PSVaG-Kurztestat sowie nach internationaler Rechnungslegung gemäß IAS 19 anfordern. Das Anforderungsformular senden wir an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Anforderungsformular nur an uns bekannte E-Mail-Adressen versandt werden kann.

Bitte geben Sie hier mindestens die Kundennummer sowie eine E-Mail-Adresse an.

Die Datenschutzhinweise der MAGNUS GmbH können Sie unter folgendem Link abrufen.

Ich möchte, dass mich die MAGNUS GmbH zum Zwecke der Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens unter meinen folgenden Kontaktdaten kontaktiert.

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Benötigen Sie eine Prognoseberechnung?

Der Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz sinkt weiterhin kontinuierlich ab. Gemäß § 253 Abs. 2 HGB in der derzeit gültigen Fassung ist als Rechnungszins der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen anzusetzen. Die meisten Unternehmen verwenden dabei den Zinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren; die Zinssätze werden monatlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben. Da das Zinsniveau anhaltend niedrig ist, wird sich das Absinken des Rechnungszinses aufgrund der Durchschnittsbildung auch zukünftig wohl weiter fortsetzen.

Fazit: Für die kommenden Kalenderjahre ist aufgrund des herrschenden niedrigen Zinsniveaus und der daraus resultierenden Rechnungszinsabsenkungen von deutlich steigenden handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen auszugehen. Der Entlastungseffekt aus der Gesetzesänderung im März 2016 war bereits zur Jahresmitte 2017 wieder verbraucht.

Die MAGNUS GmbH unterstützt Unternehmen auch mit Prognoseberechnungen. Sprechen Sie uns an!

Sie erreichen unsere Spezialisten unter 089 5 51 67 – 11 65 oder per E-Mail an info@magnus-gmbh.de.

Berechnungen für den Durchführungsweg Pensionsfonds

Die MAGNUS GmbH erstellt folgende Berechnungen für den Durchführungsweg Pensionsfonds.

Sie planen bei einer bestehenden unmittelbaren Versorgungszusage die Auslagerung der bisher erdienten Anwartschaften (sogenannter „Past Servcie“) auf einen Pensionsfonds?

Gerne berechnen wir Ihnen in diesem Zusammenhang die Höhe des Past Service. Sprechen Sie uns an!

Sie erreichen unsere Spezialisten unter 089 5 51 67 – 11 65 oder per E-Mail an info@magnus-gmbh.de.

Sie haben den Past Service einer bestehenden unmittelbaren Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds ausgelagert und benötigen zum Übertragungstermin die Höhe der maßgebenden Rückstellung im Sinne von § 4e Abs. 3 Satz 3 EStG?

Gerne berechnen wir Ihnen in diesem Zusammenhang die Höhe der maßgebenden Rückstellung. Sprechen Sie uns an!

Sie erreichen unsere Spezialisten unter 089 5 51 67 – 11 65 oder per E-Mail an info@magnus-gmbh.de.

Benötigen Sie ein PSVaG-Kurztestat über die Beitragsbemessungsgrundlage für Pensionsfondsverpflichtungen?

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot hierzu. Sprechen Sie uns an!

Sie erreichen unsere Spezialisten unter 089 5 51 67 – 11 65 oder per E-Mail an info@magnus-gmbh.de.

Ein Pensionsfonds hat die Leistungen gekürzt, und Sie benötigen versicherungsmathematische Berechnungen zu möglichen Auswirkungen auf die Handelsbilanz?

Gerne berechnen wir Ihnen in diesem Zusammenhang die handelsrechtlichen Erfüllungsbeträge. Sprechen Sie uns an!

Sie erreichen unsere Spezialisten unter 089 5 51 67 – 11 65 oder per E-Mail an info@magnus-gmbh.de.

Berechnungen für den Durchführungsweg Unterstützungskasse

Die MAGNUS GmbH erstellt folgende Berechnungen für den Durchführungsweg Unterstützungskasse.

Sie benötigen für bestehende Unterstützungskassenverpflichtungen die Berechnung zur Höhe der Zuwendungen nach § 4d EStG?

Gerne berechnen wir die entsprechenden Werte. Sprechen Sie uns an!

Sie erreichen unsere Spezialisten unter 089 5 51 67 – 11 65 oder per E-Mail an info@magnus-gmbh.de.

Sie benötigen für bestehende Unterstützungskassenverpflichtungen die Ermittlung des zulässigen Kassenvermögens nach § 4d EStG?

Gerne ermitteln wir die entsprechenden Werte. Sprechen Sie uns an!

Sie erreichen unsere Spezialisten unter 089 5 51 67 – 11 65 oder per E-Mail an info@magnus-gmbh.de.

Sie benötigen für bestehende Unterstützungskassenverpflichtungen die Berechnung von Fehlbeträgen nach § 4d EStG für den Anhang in der Bilanz?

Gerne berechnen wir Ihnen die entsprechenden Werte. Sprechen Sie uns an!

Sie erreichen unsere Spezialisten unter 089 5 51 67 – 11 65 oder per E-Mail an info@magnus-gmbh.de.

Sie planen bei einer bestehenden unmittelbaren Versorgungszusage die Auslagerung der zukünftig noch erdienbaren Anwartschaften (sogenannter „Future Service“) auf eine Unterstützungskasse?

Gerne berechnen wir Ihnen in diesem Zusammenhang die Höhe des Future Service. Sprechen Sie uns an!

Sie erreichen unsere Spezialisten unter 089 5 51 67 – 11 65 oder per E-Mail an info@magnus-gmbh.de.

Benötigen Sie einen PSVaG-Kurznachweis über die Beitragsbemessungsgrundlage für Unterstützungskassenverpflichtungen?

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot hierzu. Sprechen Sie uns an!

Sie erreichen unsere Spezialisten unter 089 5 51 67 – 11 65 oder per E-Mail an info@magnus-gmbh.de.

Berechnungen für den Durchführungsweg Pensionskasse

Die MAGNUS GmbH erstellt folgende Berechnungen für den Durchführungsweg Pensionskasse.

Eine Pensionskasse hat die Leistungen gekürzt, und Sie benötigen versicherungsmathematische Berechnungen zu möglichen Auswirkungen auf die Handelsbilanz?

Gerne berechnen wir Ihnen in diesem Zusammenhang die handelsrechtlichen Erfüllungsbeträge. Sprechen Sie uns an!

Sie erreichen unsere Spezialisten unter 089 5 51 67 – 11 65 oder per E-Mail an info@magnus-gmbh.de.

Weitere Berechnungen

Die MAGNUS GmbH erstellt zahlreiche weitere individuelle versicherungsmathematische Berechnungen.

Sie wollen Ihre Mitarbeiter über den Stand Ihrer betrieblichen Altersversorgung informieren?

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot hierzu. Sprechen Sie uns an!

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Sie benötigen Unterlagen und Berechnungen für ausscheidende Mitarbeiter?

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot hierzu. Sprechen Sie uns an!

Sie erreichen unsere Spezialisten unter 089 5 51 67 – 11 65 oder per E-Mail an info@magnus-gmbh.de.

Sie benötigen eine Barwertberechnung?

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot hierzu. Sprechen Sie uns an!

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Sie benötigen eine barwertgleiche Umrechnung von Versorgungsleistungen?

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot hierzu. Sprechen Sie uns an!

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Sie benötigen eine Abfindungsberechnung für eine betriebliche Altersversorgung, um zum Beispiel eine unverfallbare Anwartschaft im Rahmen des § 3 BetrAVG abzufinden?

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot hierzu. Sprechen Sie uns an!

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Sie benötigen eine Auskunft über Anrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung im Rahmen des Versorgungsausgleichs eines Versorgungsberechtigten?

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot hierzu. Sprechen Sie uns an!

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Ihre Versorgungsordnung sieht eine Anpassung der laufenden Leistungen gemäß § 16 BetrAVG vor? Die MAGNUS GmbH erstellt Berechnungen zur Anpassung von Rentenzahlungen.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot hierzu. Sprechen Sie uns an!

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Sie benötigen zum Beispiel im Rahmen einer Angemessenheitsüberprüfung einer Versorgung die Höhe der fiktiven Jahresnettoprämie?

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot hierzu. Sprechen Sie uns an!

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