Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der MAGNUS GmbH und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
§ 2 Umfang und Ausführung des Auftrages
1. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein wirtschaftlicher Erfolg.
2. Für den Umfang der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Die MAGNUS GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Mitarbeiter sowie datenverarbeitender Unternehmen zu bedienen.
3. Die MAGNUS GmbH wird die vom Auftraggeber genannten und relevanten Auskünfte und Unterlagen, insbesondere Zahlenangaben als richtig und vollständig zugrunde legen.
4. Ändert sich die Rechtslage nach Beendigung der beratenden oder gutachterlichen Tätigkeit, so sind weder die MAGNUS GmbH noch deren Mitarbeiter verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der MAGNUS GmbH auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen (vgl. jeweiliger Auftrag) rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der MAGNUS GmbH bekannt werden. Auf Verlangen der MAGNUS GmbH hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und Erklärungen zu bestätigen.
2. Die MAGNUS GmbH ist berechtigt, die vom Auftraggeber mitgeteilten Daten als vollständig und richtig zu behandeln. Stellen sich bei der Bearbeitung auffällige Unstimmigkeiten heraus, dann wird die MAGNUS GmbH den Auftraggeber auf diese hinweisen.
Stellt die Magnus GmbH während der Erbringung der vertraglichen Leistung fest, dass die Bearbeitung aus berechtigtem Grund, den die MAGNUS GmbH nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann, wird die MAGNUS GmbH die Arbeiten einstellen und dies dem Auftraggeber schriftlich mitteilen. Der Auftraggeber ist dann berechtigt, zu entscheiden, ob er den Auftrag ändert oder kündigt. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag, hat die MAGNUS GmbH Anspruch auf den Teil der Vergütung, der ihrer bereits erbrachten Leistung entspricht.
3. Vor Erteilung des Auftrages wird die Art und Weise der Übermittlung notwendiger Daten zwischen dem Auftraggeber und der MAGNUS GmbH abgestimmt. Daten und Dateien die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen virenfrei, lesbar und inhaltlich wie technisch einwandfrei sein. Sollte dies nicht der Fall sein, dann stellt der Auftraggeber die MAGNUS GmbH von Ansprüchen Dritter frei und ersetzt der MAGNUS GmbH alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstandenen Schäden.
§ 4 Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Die Ergebnisse der Tätigkeit der MAGNUS GmbH werden schriftlich zusammengefasst. Die von ihr und ihren Mitarbeitern abgegebenen mündlichen Erklärungen sind stets unverbindlich.
§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte
1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages gefertigten Gutachten, Entwürfe und Berechnungen aller Art nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke, die sich aus dem Auftrag ergeben, verwendet werden.
2. Die Weitergabe der vorgenannten Arbeiten der MAGNUS GmbH oder von beruflichen Äußerungen der Mitarbeiter bedürfen der schriftlichen Zustimmung der MAGNUS GmbH. Dies gilt nicht, soweit die Weitergabe an Wirtschaftsprüfer, Rechts- und Steuerberater des Auftragsgebers erfolgt.
Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die MAGNUS GmbH Urheberin.
Der Auftraggeber hat in diesem Falle ein durch die vorstehenden Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und unübertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
§ 6 Mängelbeseitigung
1. Soweit Mängelansprüche bestehen, hat der Auftraggeber zunächst nur Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann er auch Minderung verlangen oder, falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlagens der Nachbesserung ohne Interesse ist, vom Vertrag zurücktreten. Ist der Auftrag nicht von einem Unternehmer (Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt), einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, unabhängig davon, ob die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlagens der Nachbesserung ohne Interesse für ihn ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt § 7.
2. Offenbare Unrichtigkeiten wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formale Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) der MAGNUS GmbH enthalten sind, können jederzeit von ihr, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten kann.
§ 7 Haftung
1. Auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften die Parteien nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf oder deren Erfüllung für das Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist. Bei schuldhafter – weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens, bis zu einer Höhe von maximal 50.000,00 EUR. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
2. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 1 gelten nicht für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung einer Garantiezusage, arglistiger Täuschung sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 8 Schweigepflicht und Datenschutz
1. Auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften die Parteien nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf oder deren Erfüllung für das Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist. Bei schuldhafter – weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens, bis zu einer Höhe von maximal 50.000,00 EUR. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
2. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 1 gelten nicht für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung einer Garantiezusage, arglistiger Täuschung sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Aufbewahrung von Unterlagen
1. Die MAGNUS GmbH bewahrt die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags vom Vertragspartner überlassenen Unterlagen, die von ihr selbst angefertigten Ausarbeitungen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel im Sinne des § 147 Abs. 3 und 4 AO mindestens 10 Jahre – berechnet vom Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen – auf.
2. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die MAGNUS GmbH auf Verlangen des Auftragsgebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der MAGNUS GmbH und ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Die MAGNUS GmbH kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
§ 10 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur das deutsche Recht. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Textform.
2. Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens München.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
Stand der AGB: 01.10.2016