Die Parteien streiten über die Gewährung des obligatorischen Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde im Jahr 2018 der Anspruch auf einen obligatorischen Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) zur Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung eingeführt. Dieser ist für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarung seit dem 01.01.2019 ab Beginn der Entgeltumwandlung zu gewähren. Für alle vor dem 01.01.2019 abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen muss der obligatorische Arbeitgeberzuschuss aufgrund der Übergangsvorschrift nach § 26a BetrAVG erst seit dem 01.01.2022 geleistet werden. Beruht die Entgeltumwandlung auf einem Tarifvertrag, kann der obligatorische Arbeitgeberzuschuss nach § 19 Abs. 1 BetrAVG abbedungen werden. Seit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gibt es eine Vielzahl von Fragen zum obligatorischen Arbeitgeberzuschuss. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht in zwei Fällen eine erste mehr ...
Versicherungsvertragliche Lösung – kein Übergang des versicherungsrechtlichen Widerspruchsrechts
Geht der Versicherungsvertrag im Rahmen der versicherungsvertraglichen Lösung auf die versicherte Person über, steht dieser kein Widerrufsrecht aus dem übergegangenen Versicherungsvertrag zu. mehr ...
Invalidenleistung – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Bundesarbeitsgericht hatte die Satzung einer Pensionskasse auszulegen, die als Voraussetzung für den Bezug einer Invalidenleistung die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei dem Trägerunternehmen der Pensionskasse vorsah. mehr ...
Keine Hinterbliebenenversorgung, wenn Mindestehedauer unterschritten wird
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Mindestehedauer von einem Jahr unter bestimmten Ausnahmen „noch angemessen“ ist. mehr ...
Invalidenleistung – Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis umfasst auch das Ruhen
Das Bundesarbeitsgericht musste klären, ob die Formulierung „Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis“ im Zusammenhang mit der Gewährung einer Invalidenleistung zwingend die Beendigung des Dienstverhältnisses verlangt, oder ob auch das Ruhen des Arbeitsverhältnisses von dieser Formulierung umfasst ist. mehr ...
Invalidenleistung – voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit – befristete Gewährung einer Erwerbsminderungsrente
Das Bundesarbeitsgericht musste klären, ob eine Invalidenleistung des Arbeitgebers auch dann zu gewähren ist, wenn die Versorgungszusage eine „voraussichtlich dauernde völlige Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Sozialversicherungsrechts“ voraussetzt, die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung aber nur befristet gewährt wird. mehr ...