Immer wieder müssen sich die Finanzgerichte mit der Frage nach der Anwendung der sogenannten Fünftelregelung bei einer Einmalauszahlung aus einem bAV-Vertrag beschäftigen. mehr ...
Steuerrecht
Hier haben wir unsere Artikel aus dem Steuerrecht für Sie zusammengefasst.
Interner Versorgungsausgleich: keine Besteuerung bei wirtschaftlicher Rückübertragung einer übertragenen Versorgungsanwartschaft
Wenn die ausgleichsberechtigte Ehefrau in der Scheidungsfolgenvereinbarung auf die ihr im Rahmen eines internen Versorgungsausgleichs gerichtlich übertragenen Anwartschaften aus einer Versorgungszusage verzichtet und sie im Gegenzug dafür eine werthaltige Gegenleistung erhält, kommt es bei ihr dadurch nicht zu einem Zufluss von steuerpflichtigen Einkünften. Der Bundesfinanzhof (BFH) widerspricht mit seinem Urteil damit der Ansicht der Finanzverwaltung. mehr ...
Keine Änderung beim Rechnungszins nach § 6a EstG
Sachverhalt:Das Finanzgericht Köln hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem sich die klagende GmbH gegen die ungleiche Bewertung ihrer Pensionsrückstellung in der Handel- und Steuerbilanz wehrte. mehr ...
Steuerschädliche Vorbehalte bei Pensionszusagen
Sachverhalt:Die Rechtsvorgängerin der Klägerin hatte ihren Arbeitnehmern eine Pensionszusage in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage im Rahmen einer Entgeltumwandlung zugesagt. Die Höhe der Leistung ergab sich aus einer „Transformationstabelle“, die Bestandteil der Versorgungsordnung war. In dieser war unter anderem geregelt, dass sich der Arbeitgeber vorbehält, die Tabelle durch eine neue Transformationstabelle zu ersetzen. mehr ...
Voraussetzungen der Tarifermäßigung nach § 34 EStG
Sachverhalt:Eine GmbH erteilte der Klägerin eine Versorgungszusage, bei der in einem Nachtrag vereinbart wurde, dass die zugesagte Altersrente wertgleich in ein „Alterskapital“ in Höhe von 543.000 Euro umgewandelt wird. Die ehemalige Mitgesellschafterin schied zum vereinbarten Pensionsalter aus der GmbH. mehr ...
Jahr des Rentenbeginns bei einer aufgeschobenen Altersrente
Sachverhalt:Dem Kläger war über ein berufsständisches Versorgungswerk eine Altersrente mit Vollendung des 65. Lebensjahres zugesagt worden. Im Oktober 2009 vollendete der Kläger sein 65. Lebensjahr, jedoch wurde der Beginn der Rentenzahlung auf Antrag des Klägers um 36 Monate verschoben. In dieser Zeit wurde auch weiterhin Beiträge in das berufsständische Versorgungswerk gezahlt. Zwischen dem Finanzamt und dem Kläger kam es zu Streitigkeiten, wie das Jahr des Rentenbeginns der aufgeschobenen Altersrente zu bestimmen ist. mehr ...