Sachverhalt:Das Unternehmen hatte der Klägerin im Rahmen einer Versorgungsordnung eine endgehaltsabhängige Versorgungszusage erteilt. Bemessungsgrundlage für die Versorgungszusage war ein Festrentenbetrag, der auf Basis des rentenfähigen Einkommens der Klägerin zu ermitteln war. Das rentenfähige Einkommen entsprach einem Zwölftel des von der Klägerin im Kalenderjahr vor Eintritt des Versorgungsfalles zuletzt bezogenen Einkommens. Die Versorgungsordnung sah darüber hinaus vor, den ermittelten Festrentenbetrag für Versorgungsberechtige, die innerhalb der letzten zehn anrechnungsfähigen Dienstjahre ganz oder teilweise in Teilzeit gearbeitet hatten, mit einem Teilzeitfaktor zu gewichten. Dabei war gemäß der Versorgungsordnung jedoch ausschließlich die Arbeitszeit des Mitarbeiters während der letzten 10 Jahre zu berücksichtigen. mehr ...
Arbeitsrecht
Hier haben wir unsere Artikel aus dem Arbeitsrecht für Sie zusammengefasst.
Einstandspflicht des Arbeitgebers – des einen Freud, des anderen Leid
Sachverhalt:Die Klägerin bezog bereits seit mehreren Jahren eine Versorgungsleistung aus einer Zusage über eine Pensionskasse. Im Jahr 2019 kürzte die Pensionskasse die Versorgungsleistungen. Aufgrund dessen forderte die Klägerin die Zahlung des Differenzbetrages nunmehr von ihrem ehemaligen Arbeitgeber ein. mehr ...
Kapitalwahlrecht
Sachverhalt:Der Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern eine Altersrente über eine Gruppenunterstützungskasse zugesagt. Nach dem Leistungsplan der Unterstützungskasse durfte diese einseitig die Auszahlung einer einmaligen Kapitalleistung anstelle der lebenslangen Altersrente wählen. Die Höhe der Kapitalleistung entsprach der 10fachen Jahresrente. mehr ...
Mindestlohn und geringfügige Beschäftigung: Änderungen und Auswirkungen auf bAV
Am 01.10.2022 wurde der Mindestlohn von derzeit 9,82 € auf 12,00 € angehoben. Dies wirkt sich auch auf die Grenze zur geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV aus. Damit eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden möglich ist, wurde die Grenze zur geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV von derzeit 450 € auf 520 € erhöht. mehr ...
Nachweisgesetz – Jeder Verstoß kann zu einem Bußgeld für den Arbeitgeber führen
Wurde dem Arbeitnehmer mit der Neuregelung des Nachweisgesetzes ein Druckmittel gegen den Arbeitgeber durch die Bußgeldbewehrung an die Hand gegeben? mehr ...
Neues Nachweisgesetz gilt ab 01.08.2022
Am 23.06.2022 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union verabschiedet. Unter anderem bringt dieses Gesetzespakt erhebliche Änderungen des Nachweisgesetzes (NachweisG) mit sich. Diese werden bei Zustimmung des Bundesrates und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bereits am 01.08.2022 in Kraft treten. Genaueres erfahren Sie demnächst in einem Sonder-Newsletter. (Quelle: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) mehr ...