Sachverhalt:Der Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern eine Altersrente über eine Gruppenunterstützungskasse zugesagt. Nach dem Leistungsplan der Unterstützungskasse durfte diese einseitig die Auszahlung einer einmaligen Kapitalleistung anstelle der lebenslangen Altersrente wählen. Die Höhe der Kapitalleistung entsprach der 10fachen Jahresrente. mehr ...
Arbeitsrecht
Hier haben wir unsere Artikel aus dem Arbeitsrecht für Sie zusammengefasst.
Mindestlohn und geringfügige Beschäftigung: Änderungen und Auswirkungen auf bAV
Am 01.10.2022 wurde der Mindestlohn von derzeit 9,82 € auf 12,00 € angehoben. Dies wirkt sich auch auf die Grenze zur geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV aus. Damit eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden möglich ist, wurde die Grenze zur geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV von derzeit 450 € auf 520 € erhöht. mehr ...
Nachweisgesetz – Jeder Verstoß kann zu einem Bußgeld für den Arbeitgeber führen
Wurde dem Arbeitnehmer mit der Neuregelung des Nachweisgesetzes ein Druckmittel gegen den Arbeitgeber durch die Bußgeldbewehrung an die Hand gegeben? mehr ...
Neues Nachweisgesetz gilt ab 01.08.2022
Am 23.06.2022 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union verabschiedet. Unter anderem bringt dieses Gesetzespakt erhebliche Änderungen des Nachweisgesetzes (NachweisG) mit sich. Diese werden bei Zustimmung des Bundesrates und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bereits am 01.08.2022 in Kraft treten. Genaueres erfahren Sie demnächst in einem Sonder-Newsletter. (Quelle: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) mehr ...
Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Die Parteien streiten über die Gewährung des obligatorischen Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde im Jahr 2018 der Anspruch auf einen obligatorischen Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) zur Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung eingeführt. Dieser ist für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarung seit dem 01.01.2019 ab Beginn der Entgeltumwandlung zu gewähren. Für alle vor dem 01.01.2019 abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen muss der obligatorische Arbeitgeberzuschuss aufgrund der Übergangsvorschrift nach § 26a BetrAVG erst seit dem 01.01.2022 geleistet werden. Beruht die Entgeltumwandlung auf einem Tarifvertrag, kann der obligatorische Arbeitgeberzuschuss nach § 19 Abs. 1 BetrAVG abbedungen werden. Seit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gibt es eine Vielzahl von Fragen zum obligatorischen Arbeitgeberzuschuss. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht in zwei Fällen eine erste mehr ...
Versicherungsvertragliche Lösung – kein Übergang des versicherungsrechtlichen Widerspruchsrechts
Geht der Versicherungsvertrag im Rahmen der versicherungsvertraglichen Lösung auf die versicherte Person über, steht dieser kein Widerrufsrecht aus dem übergegangenen Versicherungsvertrag zu. mehr ...