Mögliche Anpassungen im Nachweisgesetz

28. März 2024vonvon

Nach zahlreichen Protesten der Fachverbände hat das Justizministerium eine Änderung des Arbeitsrechts angekündigt: Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen, der nach den Vorgaben des Nachweisgesetzes bislang grundsätzlich in Schriftform erfolgen musste, soll in Zukunft auch in Textform gemäß § 126b BGB möglich sein.

Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass alle Dokumente für den Arbeitnehmer zugänglich sind, ausgedruckt und gespeichert werden können. Der Arbeitgeber muss einen Nachweis erhalten, dass die Dokumente übermittelt und empfangen wurden.

Die Zulassung der Textform erleichtert im Bereich der betrieblichen Altersversorgung digitale Plattformlösungen besonders im Bereich der Entgeltumwandlung.

Wir werden Sie zu den weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.