Allgemeine Informationen:Das Grundrentengesetz ist zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Grundrente ist ausgerichtet für Versicherte, die viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Sie wird als Zuschlag zur bereits bestehenden gesetzlichen Rente gezahlt und ist somit keine eigenständige Leistung. Gleiches gilt auch für Renten, die erst nach dem 31.12.2020 beginnen. Der Zuschlag betrifft alle Renten, das heißt alle Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten. mehr ...
Die Digitale Rentenübersicht kommt
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde die Einführung einer säulenübergreifenden Renteninformation vereinbart. Das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht) setzt dieses Vorhaben um. Mit dem Bundestagsbeschluss vom 19. November 2020 hat das Gesetz eine wichtige Hürde genommen. mehr ...
PSVaG-Beitragssatz
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat für das Jahr 2020 den Beitragssatz auf 4,2 Promille (Vorjahr 3,1 Promille) festgesetzt. Aufgabe des PSVaG ist die Insolvenzsicherung der Betriebsrenten, für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers. mehr ...
Newsletter 3/2020 abrufbar
Ab sofort können Sie unseren neuen Newsletter 3/2020 mit aktuellen arbeits- und steuerrechtlichen Urteilen zur bAV sowie Informationen zur Sozialversicherung und der Versicherungsmathematik abrufen. Sie wollen zukünftig keinen Newsletter mehr verpassen? Folgen Sie uns auf LinkedIn oder Facebook. Dort veröffentlichen wir das Erscheinen unseres Newsletters. mehr ...
Brückenteilzeit – das sollten Sie wissen
Der Begriff Teilzeit ist wohl inzwischen jedem bekannt - aber was hat es mit dem Begriff „Brückenteilzeit“ auf sich? Zum 01. Januar 2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit in Kraft getreten. Es ermöglicht zeitlich befristete Teilzeitarbeit mit einem Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig in Teilzeit arbeiten können, aber nicht unfreiwillig in Teilzeitarbeit bleiben müssen. mehr ...
Kein Barwert für den Allein-GGF
Der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH ist kein Arbeitnehmer im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 1 oder 2 BetrAVG und kann dementsprechend auch keine Entgeltumwandlung im Sinne des § 1 Absatz 2 BetrAVG betreiben. Die Folge bei etwaiger Entgeltumwandlung: Die Bildung der steuerrechtlichen Pensionsrückstellung in Höhe des Barwerts der unverfallbaren Anwartschaft ist unzulässig. Die damit möglicherweise einhergehende Bevorzugung von Pensionsrückstellungen für Arbeitnehmer im Sinne des BetrAVG ist verfassungsgemäß. mehr ...