Sachverhalt:Dem Kläger war über ein berufsständisches Versorgungswerk eine Altersrente mit Vollendung des 65. Lebensjahres zugesagt worden. Im Oktober 2009 vollendete der Kläger sein 65. Lebensjahr, jedoch wurde der Beginn der Rentenzahlung auf Antrag des Klägers um 36 Monate verschoben. In dieser Zeit wurde auch weiterhin Beiträge in das berufsständische Versorgungswerk gezahlt. Zwischen dem Finanzamt und dem Kläger kam es zu Streitigkeiten, wie das Jahr des Rentenbeginns der aufgeschobenen Altersrente zu bestimmen ist. mehr ...
BMF bezieht Stellung zur Zulässigkeit fondsgebundener Rückdeckungsversicherung in der Unterstützungskasse
Der GDV hatte sich an das BMF mit der Frage der Zulässigkeit fondsgebundener Rückdeckungsversicherungen zur Absicherung von Unterstützungskassen im Rahmen des § 4d EStG gewandt. mehr ...
Abgrenzung Alt- und Neuzusage bei Direktversicherung
Sachverhalt:Ein Arbeitgeber hatte für seinen Arbeitnehmer im Jahr 1997 während seines Dienstverhältnisses eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung nach § 40b EStG abgeschlossen. Der Arbeitnehmer erhielt anlässlich seines Ausscheidens im Jahr 2014 im Rahmen des Vervielfältigers eine weitere Direktversicherung bei einem anderen Versicherer, die vom Arbeitgeber nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gestellt wurde. mehr ...
Überarbeitung des BMF-Schreibens zur steuerlichen Förderung der bAV
Mit dem BMF-Schreiben vom 18.03.2022 (IV C 5 - S 2333/19/10008 :026) wurde das BMF-Schreiben vom 12.08.2021 (IV C 5 – S 2333/19/10008) zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung angepasst. mehr ...
Abgrenzung Alt- und Neuzusage bei Direktversicherung
Wann eine Alt- oder Neuzusage bei einer Direktversicherung vorliegt, hat nun der BFH im Urteil vom 01.09.2021 (VI R 21/19) entschieden. mehr ...
Update zum Urteil des BFH vom 06.05.2020: Tarifermäßigung bei Auszahlung des Rückkaufswertes einer Versicherung der betrieblichen Altersversorgung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG
In unserem Newsletter 04/2020 wurde das Urteil des BFH vom 06.05.2020 (X R-24/19) thematisiert. Da der BFH in diesem Urteil der Ansicht war, dass nicht abschließend beurteilt werden kann, ob die Auszahlung des Rückkaufswertes an den Kläger als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG anzusehen ist, verwies er die Sache zur Entscheidung an die Vorinstanz zurück. mehr ...