Am 16. und 17. Mai hat die MAGNUS GmbH an der aba-Jahrestagung 2023 teilgenommen. Da die Magnus GmbH neben ihrer Beratungstätigkeit auch Verwaltungstreuhänder der LV 1871 Unterstützungskasse e.V. und des Unterstützungswerk-München e.V. ist, waren, neben vielen anderen informativen Vorträgen, vor allem die Ausführungen zum Thema „Steuerliche Praxisfragen aus der Sicht von Betriebsprüfung und Beratung“ interessant. In dieser Veranstaltung war neben Steuerexperten aus der Beratung auch ein Vertreter des Bundeszentralamts für Steuern vertreten. U.a. wurden auch diverse Praxisfragen zur Unterstützungskasse angesprochen. Auch bei den von der MAGNUS GmbH verwalteten Unterstützungskassen sind, um die Körperschaftsteuerbefreiung nicht zu gefährden, satzungsgemäß Rückforderungsansprüche des Trägerunternehmens ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellen lediglich irrtümlich geleistete Zahlungen dar. Gerade die Frage, was genau unter den Begriff einer irrtümlichen Zahlung fällt, führt in der mehr ...
Steuerschädliche Vorbehalte bei Pensionszusagen
Sachverhalt:Die Rechtsvorgängerin der Klägerin hatte ihren Arbeitnehmern eine Pensionszusage in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage im Rahmen einer Entgeltumwandlung zugesagt. Die Höhe der Leistung ergab sich aus einer „Transformationstabelle“, die Bestandteil der Versorgungsordnung war. In dieser war unter anderem geregelt, dass sich der Arbeitgeber vorbehält, die Tabelle durch eine neue Transformationstabelle zu ersetzen. mehr ...
Voraussetzungen der Tarifermäßigung nach § 34 EStG
Sachverhalt:Eine GmbH erteilte der Klägerin eine Versorgungszusage, bei der in einem Nachtrag vereinbart wurde, dass die zugesagte Altersrente wertgleich in ein „Alterskapital“ in Höhe von 543.000 Euro umgewandelt wird. Die ehemalige Mitgesellschafterin schied zum vereinbarten Pensionsalter aus der GmbH. mehr ...
Jahr des Rentenbeginns bei einer aufgeschobenen Altersrente
Sachverhalt:Dem Kläger war über ein berufsständisches Versorgungswerk eine Altersrente mit Vollendung des 65. Lebensjahres zugesagt worden. Im Oktober 2009 vollendete der Kläger sein 65. Lebensjahr, jedoch wurde der Beginn der Rentenzahlung auf Antrag des Klägers um 36 Monate verschoben. In dieser Zeit wurde auch weiterhin Beiträge in das berufsständische Versorgungswerk gezahlt. Zwischen dem Finanzamt und dem Kläger kam es zu Streitigkeiten, wie das Jahr des Rentenbeginns der aufgeschobenen Altersrente zu bestimmen ist. mehr ...
BMF bezieht Stellung zur Zulässigkeit fondsgebundener Rückdeckungsversicherung in der Unterstützungskasse
Der GDV hatte sich an das BMF mit der Frage der Zulässigkeit fondsgebundener Rückdeckungsversicherungen zur Absicherung von Unterstützungskassen im Rahmen des § 4d EStG gewandt. mehr ...
Abgrenzung Alt- und Neuzusage bei Direktversicherung
Sachverhalt:Ein Arbeitgeber hatte für seinen Arbeitnehmer im Jahr 1997 während seines Dienstverhältnisses eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung nach § 40b EStG abgeschlossen. Der Arbeitnehmer erhielt anlässlich seines Ausscheidens im Jahr 2014 im Rahmen des Vervielfältigers eine weitere Direktversicherung bei einem anderen Versicherer, die vom Arbeitgeber nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gestellt wurde. mehr ...