Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurden unter anderem im Arbeits- und Steuerrecht neue Regelungen zum Ausbau der betrieblichen Altersversorgung getroffen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Einführung des Arbeitgeberzuschusses bei Entgeltumwandlung, welcher seit 1. Januar 2019 für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen vorgeschrieben ist.
Was heißt das?
Werden Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung im Rahmen einer Entgeltumwandlung gezahlt, muss der Arbeitgeber zusätzlich 15 Prozent des umgewandelten Arbeitsentgelts als Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung zahlen. Eine Arbeitgeberzuschusspflicht für die Durchführungswege Unterstützungskasse und Direktzusage besteht demnach nicht.
Der Zuschuss wird allerdings nur dann fällig, wenn und soweit sich der Arbeitgeber durch die Gehaltsumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
Diese Vorgehensweise gilt für alle nach dem 31. Dezember 2018 geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen – sofern keine andere tarifliche Regelung vorliegt.
Für bereits bestehende Zusagen (vor dem 1. Januar 2019) trifft den Arbeitgeber die Zuschusspflicht erst zum 01. Januar 2022.
Hinweis:
Die MAGNUS GmbH empfiehlt Unternehmen dahingehend eine eindeutige Regelung in der Versorgungsordnung festzulegen – hierbei unterstützen wir Sie gerne!
Die MAGNUS GmbH bietet Ihnen hierfür folgendes Angebot an:
- Telefonische Erstberatung (max. 1 Stunde) zum Thema obligatorischer Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung für ein festes Honorar in Höhe von 60 Euro zzgl. USt. in Höhe von 19%. Fordern Sie hierfür mit dem unten stehenden Formular gleich Ihren persönlichen Termin an. Bezüglich der Terminvereinbarung setzen wir uns zeitnah telefonisch mit Ihnen in Verbindung. Die Gebührenrechnung wird erst nach der telefonischen Erstberatung an den Kunden verschickt.
- Individuelle Prüfung Ihrer betrieblichen Altersversorgung in Bezug auf den obligatorischen Arbeitgeberzuschuss inkl. Kurzgutachten zum Handlungsbedarf. Falls Sie es wünschen, erstellen wir Ihnen überarbeitete Unterlagen, wie zum Beispiel Versorgungszusage bzw. -ordnung und/oder Entgeltumwandlungsvereinbarung. Beachten Sie bitte, dass diese Beratungsleistung nach dem entstandenen Aufwand abgerechnet wird. Hierfür erhebt die MAGNUS GmbH ein Honorar in Höhe von 175,00 Euro pro Stunde zuzüglich USt. in Höhe von 19%.
Mit der Beratungs- und Honorarvereinbarung können Sie hier die telefonische Erstberatung sowie die individuelle Prüfung Ihrer betrieblichen Altersversorgung in Bezug auf den obligatorischen Arbeitgeberzuschuss beantragen.
Sie können die telefonische Erstberatung auch online über unten stehendes Formular anfordern.
Anmeldeformular zur telefonischen Erstberatung
Die Datenschutzhinweise der MAGNUS GmbH können Sie unter folgendem Link abrufen.