Sachverhalt:Eine GmbH hatte ihrem Geschäftsführer eine Versorgungszusage erteilt. Diese enthielt u. a. die folgenden Regelungen: „(…) Der Versorgungsberechtigte erhält eine lebenslängliche Altersrente nach vollendetem 65. Lebensjahr (feste Altersgrenze), (...). Die Renten werden am Letzten eines jeden Monats gezahlt, beginnend mit dem Monat nach Eintritt des Versorgungsfalles (Vollendung des 65. Lebensjahres, Berufsunfähigkeit bzw. Tod), in dem erstmals kein Gehalt oder entsprechende Zahlungen mehr geleistet werden (...)." mehr ...
Newsletter 2/2021
In den folgenden Beiträgen finden Sie die aktuellsten arbeits- und steuerrechtlichen Urteile zur bAV sowie Informationen zum Rentenrecht, der Sozialversicherung und der Versicherungsmathematik.
Gleichbehandlung von Organen einer Gesellschaft
Das Oberlandesgericht München hatte zu entscheiden, ob eine zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft individuell verhandelte Versorgungszusage dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz unterliegt. mehr ...
Anpassung der laufenden Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung
Als Folge der Corona-Pandemie sind die Löhne zwar im vergangenen Jahr gesunken, doch die Rentengarantie schützt Rentnerinnen und Rentner vor Einbußen. mehr ...
Senkung des Höchstrechnungszinses
Aufgrund der Fünften Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaussichtsgesetz vom 22.04.2021 wird der Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung von derzeit 0,9% p.a. zum 01.01.2022 auf 0,25% p.a. gesenkt. mehr ...