Voraussichtlicher Beitragssatz beim PSVaG in 2024

27. Juni 2024vonvon

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat die Schadenentwicklung in den ersten Monaten im Jahr 2024 und eine daraus resultierende Beitragsprognose bekannt gegeben.

Demnach liegt die Anzahl der Sicherungsfälle um ein Viertel über dem Vorjahresniveau. Somit setzt sich der Trend des letzten Jahres fort, wonach sich nach dem Rückgang bei den Insolvenzen in den Jahren 2021 und 2022 die Anzahl der Insolvenzen wieder erhöht. Es wird erwartet, dass der PSVaG wieder den üblichen Leistungsaufwand der Vergangenheit erreicht.

Möglicher Beitragssatz 2024
Gemäß der Pressemitteilung des PSVaG wird der Beitragssatz für das Jahr 2024 maßgeblich von der vorhandenen Rückstellung für Beitragsrückerstattung geprägt. Mit dieser Rückstellung kann der Beitragssatz um 1,6 Promille gesenkt werden. Der PSVaG geht nach aktuellem Stand davon aus, dass der Beitragssatz für das Jahr 2024 den Vorjahreswert von 1,9 Promille nicht übersteigt. Der tatsächliche Beitragssatz für das Jahr 2024 wird im November 2024 festgesetzt.

Pensionskassenzusagen

Seit dem Jahr 2021 sind Arbeitgeber, die eine betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BetrAVG eingerichtet haben, insolvenzsicherungspflichtig.

In diesem Zusammenhang sieht der PSVaG Anzeichen, dass noch nicht alle Trägerunternehmen ihrer Meldepflicht beim PSVaG nachgekommen sind und steht daher im Austausch mit den Pensionskassen, um diese Trägerunternehmen zu ermitteln und rückwirkend in die Melde- und Beitragspflicht mit einzubeziehen.

(Quelle: Pressemitteilung des PSVaG vom 18.06.2024)