Anpassung laufender Renten nach Verbraucherpreisindex (VPI) im Kalenderjahr 2024
Für laufende Betriebsrenten, die im Kalenderjahr 2024 gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG in Höhe des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes für Deutschland angepasst werden müssen, ist mit folgendem Anpassungsbedarf zu rechnen:
Prognose des VPI-Anstiegs im vergangenen 3-Jahres-Zeitraum
Prüfungsstichtag Vorjahr 2021/2024
2020/2023 bei einer unterstellten jährlichen
Teuerungsrate von
2,0% 3,0% 4,0%
1.Januar 13,2% 17,6%*
1.Februar 14,5% 16,4%*
1.März 15,1% 16,2%*
1.April 15,8% 16,0% 17,1% 18,2%
1.Mai 16,1% 16,1% 17,3% 18,5%
1.Juni 16,0% 15,8% 17,0% 18,1%
1.Juli 16,2% 15,7% 16,9% 18,1%
1.August 17,5% 15,5% 16,6% 17,8%
1.September 17,9% 15,8% 16,9% 18,1%
1.Oktober 18,2% 15,8% 16,9% 18,0%
1.November 17,9% 15,2% 16,3% 17,4%
1.Dezember 17,7% 14,4% 15,6% 16,7%
*) Werte bereits bekannt; Basis 2020 = 100
Dabei ist zu beachten:
Als Anpassungszeitraum muss die Zeit vom individuellen Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag angesetzt werden.
Maßgeblich für die Berechnung sind die Indexwerte der Vormonate von Anpassungsstichtag und Rentenbeginn.
Der Verbraucherpreisindex wird vom statistischen Bundesamt in mehrjährigem Abstand überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Seit dem Berichtsmonat Januar 2023 ist das Basisjahr 2020 = 100 maßgeblich.
(https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Tabellen/Verbraucherpreise-12Kategorien.html, abgerufen am 28.03.2024)