Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz – Ausblick zum 31.12.2023

15. Dezember 2023vonvon

Im Folgenden möchten wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bewertungsparameter für die handelsrechtliche Bilanzierung zum 31.12.2023 geben.

Rechnungszins:
Der Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz wird zum Jahresende 2023 im Vergleich zum Bilanzstichtag 31.12.2022 leicht ansteigen.

Nach den handelsrechtlichen Vorschriften ist zum Bilanzstichtag 31.12.2023 gemäß § 253 Abs. 2 HGB der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen anzusetzen. Die meisten Unternehmen verwenden dabei den Zinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren; die Zinssätze werden monatlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben. Durch den allgemeinen Zinsanstieg wird der Rechnungszins nach HGB im Jahr 2024 nach aktuellen Prognosen weiter leicht ansteigen. Zudem wird nach aktuellen Prognosen der 7-Jahres-Durchschnittszins den 10-Jahres-Durchschnittszins im Laufe des Jahres 2024 übersteigen.

Für die pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren ist folgender Verlauf zu berücksichtigen (10-Jahres-Durchschnitt für Pensionen bzw. 7-Jahres-Durchschnitt für andere Verpflichtungen):

Berechnungsstichtag Zinssatz
(10-Jahres-Durchschnitt) Zinssatz
(7-Jahres-Durchschnitt)
31.12.2022 1,78% 1,44%
30.06.2023 1,80% 1,57%
30.11.2023 1,82% 1,72%
31.12.2023* 1,83%* 1,75%*
* Prognose (Quelle: Heubeck Zins-Info vom 01.12.2023)

Rententrend:
Sofern die Versorgungszusage eine Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG vorsieht und das Unternehmen sich bei der Wahl des Rententrends an der Entwicklung des Verbraucherpreises orientiert, dann wirkt die aktuelle Inflation als Treiber für die künftigen Rentensteigerungen.

Im Dezember 2022 betrug die Veränderung beim Verbraucherpreis zum Vorjahresmonat +8,1 %, im November 2023 +3,2 %. Aufgrund der Entwicklung ist davon auszugehen, dass der Höhepunkt der Teuerung überschritten ist und das langfristige Ziel der EZB, dass die Inflation ca. 2 % beträgt, in einigen Jahren wieder erreicht wird.

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung:
2024 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) von 7.300 Euro auf 7.550 Euro monatlich, bzw. die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (Ost) von 7.100 Euro auf 7.450 Euro monatlich. Aufgrund des Stichtagsprinzips ist die neue Beitragsbemessungsgrenze bereits zum Jahresabschluss 2023 zu berücksichtigen. Für gehaltsabhängige Versorgungszusagen mit unterschiedlicher Leistungshöhe für Gehaltsbestandteile bis und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze kann es somit zu einer Reduzierung der Leistungen kommen.