Voraussichtlicher Beitragssatz beim PSVaG

11. Juli 2023vonvon

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat die Schadenentwicklung in den ersten Monaten im Jahr 2023 und eine daraus resultierende Beitragsprognose bekannt gegeben.

Nachdem in den Jahren 2021 und 2022 ein Rückgang bei den Insolvenzen zu verzeichnen war, hat sich im ersten Halbjahr 2023 die Anzahl der Sicherungsfälle deutlich erhöht. Das Schadensvolumen bewegt sich dabei im durchschnittlichen Bereich der letzten Jahrzehnte.

Möglicher Beitragssatz 2023
Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen sind keine verlässlichen Prognosen für den Beitragssatz möglich. Der PSVaG geht nach aktuellem Stand davon aus, dass sich der Beitragssatz für das Jahr 2023 im Bereich des Mittelwertes der vergangenen 10 Jahre liegen wird, somit bei ca. 2 Promille. Der tatsächliche Beitragssatz für das Jahr 2023 wird im November 2023 festgesetzt.

Pensionskassenzusagen
Seit dem Jahr 2021 sind Arbeitgeber, die eine betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BetrAVG eingerichtet haben, insolvenzsicherungspflichtig.

In diesem Zusammenhang sieht der PSVaG Anzeichen, dass noch nicht alle Trägerunternehmen ihrer Meldepflicht beim PSVaG nachgekommen sind und steht daher im Austausch mit den Pensionskassen, um diese Trägerunternehmen zu ermitteln und rückwirkend in die Melde- und Beitragspflicht mit einzubeziehen.

(Quelle: Pressemitteilung des PSVaG vom 19.06.2023)