Die MAGNUS GmbH ist Ende Oktober auf der digitalen DKM vertreten. Lernen Sie uns und unser Leistungsspektrum näher kennen. Diskutieren Sie mit uns über verschiedene Themen wie z.B. den Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung, der Sinnhaftigkeit einer Versorgungszusage und anderen arbeits- und steuerrechtliche Fragen der bAV. Wir freuen uns auf spannende Diskussionen mit Ihnen. mehr ...
Newsletter 3/2020
In den folgenden Beiträgen finden Sie die aktuellsten arbeits- und steuerrechtlichen Urteile zur bAV sowie Informationen zum Rentenrecht, der Sozialversicherung und der Versicherungsmathematik.
Versicherungsvertragliche Lösung als Standardfall für die Direktversicherung
Scheidet ein Arbeitnehmer mit gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften aus, konnte der Arbeitgeber seine Einstandspflicht durch die Wahl der versicherungsvertraglichen Lösung der Höhe nach auf die Leistungen der Direktversicherung begrenzen. Voraussetzung hierfür war neben der Erfüllung der „sozialen Auflagen“ auch eine entsprechende Erklärung des Arbeitgebers zur Anwendung der versicherungsvertraglichen Lösung. Die Erklärung musste innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen gegenüber dem Arbeitnehmer und dem Versicherer erfolgen. mehr ...
Zeitpunkt der Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Reduzierung der Pensionskassenleistung
Verringert eine Pensionskasse die Rentenfaktoren und damit die Höhe der zugesagten Leistungen, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, diese Reduzierung durch eine Erhöhung seiner Beiträge an die Pensionskasse auszugleichen. Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG besteht erst bei Eintritt eines Versorgungsfalls. mehr ...
Brückenteilzeit – das sollten Sie wissen
Der Begriff Teilzeit ist wohl inzwischen jedem bekannt - aber was hat es mit dem Begriff „Brückenteilzeit“ auf sich? Zum 01. Januar 2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit in Kraft getreten. Es ermöglicht zeitlich befristete Teilzeitarbeit mit einem Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig in Teilzeit arbeiten können, aber nicht unfreiwillig in Teilzeitarbeit bleiben müssen. mehr ...
Kein Barwert für den Allein-GGF
Der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH ist kein Arbeitnehmer im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 1 oder 2 BetrAVG und kann dementsprechend auch keine Entgeltumwandlung im Sinne des § 1 Absatz 2 BetrAVG betreiben. Die Folge bei etwaiger Entgeltumwandlung: Die Bildung der steuerrechtlichen Pensionsrückstellung in Höhe des Barwerts der unverfallbaren Anwartschaft ist unzulässig. Die damit möglicherweise einhergehende Bevorzugung von Pensionsrückstellungen für Arbeitnehmer im Sinne des BetrAVG ist verfassungsgemäß. mehr ...