BFH Urteil vom 23.07.2019 (XI-R-48/17) sowie Beschluss vom 10.07.2019 (XI-R-47/17) Sachverhalt: Beiden Sachverhalten lag jeweils eine Versorgungszusage auf betriebliche Altersversorgung zugrunde, die eine Kapitalabfindungsklausel enthielt. In einem Fall war zwar der Rechnungszins, nicht aber die der Berechnung zugrundeliegende Sterbetafel ausdrücklich genannt, im zweiten Fall wurde lediglich auf die „im Zeitpunkt der Abfindung gültigen Rechnungsgrundlagen für die betrieblichen Pensionsverpflichtungen“ verwiesen. In beiden Fällen versagte die Finanzverwaltung die steuerrechtliche Anerkennung der Pensionsrückstellungen, das angerufene Finanzgericht gab den klagenden Unternehmen recht. Die Finanzverwaltung legte jeweils Revision ein. mehr ...
Newsletter 4/2019
In den folgenden Beiträgen finden Sie die aktuellsten arbeits- und steuerrechtlichen Urteile zur bAV sowie Informationen zum Rentenrecht, der Sozialversicherung und der Versicherungsmathematik.
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Änderungen des Betriebsrentengesetzes
Das BMAS hat einen Referentenentwurf vom 12.11.2019 zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze veröffentlicht. Dieser Referentenentwurf sieht nachfolgende Änderungen vor: Änderung beim versicherungsvertraglichen Verfahren bei Direktversicherungen und PensionskassenEinbeziehung der Pensionskassen in die Insolvenzsicherung des PSVaG mehr ...
PSVaG-Beitragssatz
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat für das Jahr 2019 den Beitragssatz auf 3,1 Promille (Vorjahr 2,1 Promille) festgesetzt. Aufgabe des PSVaG ist die Insolvenzsicherung der Betriebsrenten, für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers. mehr ...
Weiter sinkender Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz – Ausblick zum 31.12.2019
Der Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz wird zum Jahresende 2019 weiter absinken. Nach den handelsrechtlichen Vorschriften ist zum Bilanzstichtag 31.12.2019 gemäß § 253 Abs. 2 HGB der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen anzusetzen. Die meisten Unternehmen verwenden dabei den Zinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren; die Zinssätze werden monatlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben. Da das Zinsniveau anhaltend niedrig ist, wird sich das Absinken des Rechnungszinses voraussichtlich auch in 2020 weiter fortsetzen. mehr ...
MAGNUS goes Social Media
Seit etwa 6 Monaten ist die MAGNUS GmbH bereits auf sozialen Netzwerken wie LinkedIn und Facebook vertreten. Dort erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung schon bevor unser Newsletter am Quartalsende verschickt wird. mehr ...