Der Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz sinkt weiterhin kontinuierlich ab. Gemäß § 253 Abs. 2 HGB in der derzeit gültigen Fassung ist als Rechnungszins der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen anzusetzen (siehe auch unsere Ausführungen im Newsletter 1/2016). Die meisten Unternehmen verwenden dabei den Zinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren; die Zinssätze werden monatlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben. Da das Zinsniveau anhaltend niedrig ist, wird sich das Absinken des Rechnungszinses aufgrund der Durchschnittsbildung auch über 2017 hinaus wohl weiter fortsetzen. mehr ...
Newsletter 3/2017
In den folgenden Beiträgen finden Sie die aktuellsten arbeits- und steuerrechtlichen Urteile zur bAV sowie Informationen zum Rentenrecht, der Sozialversicherung und der Versicherungsmathematik.
Rentenangleichung – Ost-West
Bundesregierung, Veröffentlichung auf der Homepage unter „Aktuelles“ Bis zum Jahr 2025 soll es ein einheitliches Recht in den neuen und alten Bundesländern geben, dass heißt, es wird einheitliche Renten geben. Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vom 17. Juli 2017 werden die bisher in den neuen Bundesländern noch abweichenden Werte für die Renten- und Beitragsberechnung schrittweise an die Werte in den alten Bundesländern angeglichen. mehr ...
Organe einer Kapitalgesellschaft – Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes
BGH, Urteil vom 23. Mai 2017 – II ZR 6/16 Tatbestand: Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit für einen Geschäftsführer einer GmbH, der aufgrund der geringen Beteiligung an dem Unternehmen dem Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes unterfällt, von den zwingenden Vorschriften des Betriebsrentengesetzes abgewichen werden kann. Im konkreten Fall war in der Pensionszusage eine Abfindungsvereinbarung enthalten sowie eine Klausel, wonach die Regelung des § 3 BetrAVG für die Abfindung keine Anwendung finden sollte. mehr ...
Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ohne die Voraussetzung des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis gewährt werden, und von vererblichen Versorgungsanwartschaften
BMF-Schreiben vom 18.09.2017 - IV C 6 - S 2176/07/10006 Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) geht grundsätzlich davon aus, dass Rückstellungen für Pensionszusagen nach § 6a EStG nur dann gebildet werden können, wenn das Ausscheiden aus dem Unternehmen als Voraussetzung für die Gewährung von Altersleistung gegeben ist. Das BMF unterscheidet bei seinen Ausführungen zunächst nicht danach, ob es sich um Arbeitnehmer oder Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Im o.g. Schreiben nimmt das BMF zunächst Stellung zu Zusagen, die keine Aussagen zum Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis als Voraussetzung für die Gewährung der Versorgungsleistungen nach Eintritt des Versorgungsfalles beinhalten. mehr ...