BFH Urteil vom 20.07.2016 – I R 33/15 Tatbestand: Dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer wurde 1996 eine Pensionszusage erteilt. Im November 2008 wurde zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbart, dass der Past-Service im Durchführungsweg „Pensionszusage“ verbleibt und der Future-Service auf den Durchführungsweg „Unterstützungskasse“ ausgelagert wird. Im Rahmen des Durchführungswegswechsels wurde die ursprüngliche Rentenzusage auf eine Kapitalzusage umgestellt. Durch den Wechsel des Durchführungsweges kam es zu einer Erhöhung des Future-Service. Das Finanzamt wertete aufgrund dessen einen Teilbetrag der an die Unterstützungskasse geleisteten Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttung, da die Erhöhung nicht mehr erdienbar war. Das Unternehmen erhob dagegen Einspruch und Klage. mehr ...
Newsletter 1/2017
In den folgenden Beiträgen finden Sie die wichtigsten arbeits- und steuerrechtlichen Urteile zur bAV sowie Informationen zum Rentenrecht, der Sozialversicherung und der Versicherungsmathematik.