BFH Urteil vom 20.05.2015 - I R 17/14 Tatbestand: Eine GmbH erteilte im Jahr 1978 ihrem Geschäftsführer eine Pensionszusage. Die Rente orientierte sich am Endgehalt, wobei sich die Rentenhöhe auf Basis des durchschnittlichen Bruttogehalts des Versorgungsberechtigten in den letzten 12 Monaten vor dem Versorgungsfall oder dem Ausscheiden bemessen sollte. Zudem konnte der Versorgungsberechtigte bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres vorgezogene Leistungen in Anspruch nehmen. Im Jahr 2001 erfolgte eine Anhebung des Gehaltes von DM 424.000,-- auf DM 600.000,--. Die Pensionszusage wurde entsprechend erhöht. Die Finanzverwaltung behandelte die Rückstellungen, welche die GmbH für die Pensionszusage gebildet hatte, in den Streitjahren 2001 bis 2004 in jenem Umfang als verdeckte Gewinnausschüttung, in welchem sie auf die Erhöhung der Gesellschaftervergütung zurückzuführen waren. mehr ...
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Übertragung von Versorgungsverpflichtungen und Versorgungsanwartschaften auf Pensionsfonds
BMF-Schreiben vom 10.07.2015 IV C 6 – S 2144/07/10003 Unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben vom 26.10.2006 nimmt das BMF zu einigen offenen Punkten Stellung. mehr ...
Wie bei der Basisvorsorge sind Einmalkapitalauszahlungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge tarifermäßigt zu besteuern
FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 19.05.2015 - K 1792/12 Tatbestand: Eine Versorgungsberechtigte erhielt aus einer betrieblichen Altersversorgung über den Durchführungsweg „Pensionskasse“ eine einmalige Leistung. Die Finanzverwaltung erfasste die Leistung in dem entsprechenden Steuerbescheid als sonstige Einkünfte. Die Versorgungsberechtigte erhob Einspruch und beantragte, die Leistung nach § 34 EStG tarifermäßigt zu besteuern. mehr ...
Erklärungsfrist bei der versicherungsvertraglichen Lösung
LAG, Schleswig Holstein vom 16.10.2014 - AZ: 5 Sa 82/14 Tatbestand: Das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein (LAG) hat entschieden, dass eine vorbehaltslose Erklärung des Arbeitgebers zu Beginn der Zusage oder während des laufenden Arbeitsverhältnisses über die Anwendung der versicherungsvertraglichen Lösung den gesetzlichen Anforderungen des § 2 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG genügt. mehr ...
Schadensersatzanspruch gegen Geschäftsführer
LAG Hamm, Urteil vom 18.07.2014, Az. 10 Sa 1492/13 Tatbestand: Der Kläger hat über seinen Arbeitgeber betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung über eine Pensionskasse betrieben. Die Beiträge zur Pensionskasse wurden monatlich von seinem Gehalt einbehalten und an die Pensionskasse abgeführt. Darüber hinaus wurden aufgrund eines Tarifvertrags arbeitgeberfinanzierte Beiträge zu einer Unterstützungskassenversorgung erbracht. Aufgrund finanzieller Probleme des Arbeitgebers hat dieser in den Jahren 2010 und 2011 fällige Beiträge zur Pensionskasse vom Gehalt des Klägers einbehalten, dieses Geld jedoch nicht zur Beitragszahlung an die Pensionskasse weitergeleitet. Die Lohnabrechnung des Klägers wies dennoch die Entgeltumwandlung, d.h. den Einbehalt und die Abführung des Beitrags an die Pensionskasse aus. Zudem wurden auch die arbeitgeberfinanzierten Leistungen an die Unterstützungskasse nicht erbracht. Im Jahr 2011 wurde über das Vermögen des Arbeitgebers das mehr ...
Gesetzliches Rentenalter ist Voraussetzung für die Betriebsrente aus einer Gesamtversorgungszusage
BAG, Urteil vom 13. Januar 2015 - 3 AZR 894/12 Tatbestand: Der Klägerin (Jahrgang 1959) wurden von der Beklagten 1991 Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach deren Regelungen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung vom 05.11.1991 (AHV1991) zugesagt. Die AHV 1991 regelt in § 2 „Festsetzung und Art der Versorgungsbezüge“, dass Mitarbeiterinnen nach einer Wartezeit von fünf Jahren bei Ausscheiden mit Vollendung des 60. Lebensjahres Anspruch auf Altersrente haben. Der Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist in der AHV 1991 nicht explizit als Leistungsvoraussetzung definiert. Jedoch ist in § 6 „Zahlung, Anrechenbarkeit…“ der AHV 1991 geregelt, dass Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auf die zugesagten Versorgungsleistungen angerechnet werden sollen. Die Beklagte teilte ihren Beschäftigten 2010 mit, dass Mitarbeiterinnen ab dem Geburtsjahr 1952 aufgrund der geänderten Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung die mehr ...