In unserem Newsletter 04/2020 wurde das Urteil des BFH vom 06.05.2020 (X R-24/19) thematisiert. Da der BFH in diesem Urteil der Ansicht war, dass nicht abschließend beurteilt werden kann, ob die Auszahlung des Rückkaufswertes an den Kläger als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG anzusehen ist, verwies er die Sache zur Entscheidung an die Vorinstanz zurück. mehr ...
Rückzahlung von zu viel gezahlten Beiträgen an eine Unterstützungskasse
Rückzahlung von zu viel gezahlten Beiträgen an eine Unterstützungskasse
Am 16. und 17. Mai hat die MAGNUS GmbH an der aba-Jahrestagung 2023 teilgenommen. Da die Magnus GmbH neben ihrer Beratungstätigkeit auch Verwaltungstreuhänder der LV 1871 Unterstützungskasse e.V. und des Unterstützungswerk-München e.V. ist, waren, neben vielen anderen informativen Vorträgen, vor allem die Ausführungen zum Thema „Steuerliche Praxisfragen aus der Sicht von Betriebsprüfung und Beratung“ interessant.
In dieser Veranstaltung war neben Steuerexperten aus der Beratung auch ein Vertreter des Bundeszentralamts für Steuern vertreten. U.a. wurden auch diverse Praxisfragen zur Unterstützungskasse angesprochen.
Auch bei den von der MAGNUS GmbH verwalteten Unterstützungskassen sind, um die Körperschaftsteuerbefreiung nicht zu gefährden, satzungsgemäß Rückforderungsansprüche des Trägerunternehmens ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellen lediglich irrtümlich geleistete Zahlungen dar. Gerade die Frage, was genau unter den Begriff einer irrtümlichen Zahlung fällt, führt in der Praxis immer wieder zu Diskussionen.
Sowohl die Experten als auch der Vertreter des Bundeszentralamts für Steuern waren sich bei den vorgestellten Beispielen einig:
- Das Trägerunternehmen überweist den Beitrag an die Unterstützungskasse anstatt an die Direktversicherung, also auf das Konto des falschen Versorgungsträgers ==> Rückzahlung zulässig
- Das Trägerunternehmen vergisst die Beitragszahlung zu stoppen, obwohl der Versorgungsberechtigte bereits ausgeschieden ist ==> Rückzahlung nicht zulässig, da kein Irrtum
- Das Trägerunternehmen leistet einen Jahresbeitrag und der Versorgungsberechtigte scheidet unterjährig aus ==> Rückzahlung von Teilbeiträgen nicht zulässig, da kein Irrtum
Wir empfehlen daher bei Zusagen im Rahmen einer Unterstützungskasse im Fall des Ausscheidens eines Versorgungsberechtigten frühzeitig die Unterstützungskasse zu informieren und im Fall von Daueraufträgen unbedingt rechtzeitig den betroffenen Arbeitnehmer heraus zu nehmen.
(Quelle: Teilnahme an der aba-Jahrestagung 2023)
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Update II 30.11.2021: Geplante Rechengrößen für das Jahr 2022 in der Sozialversicherung
Nachdem der Bundesrat die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 gebilligt hat, wurden am 26.11.2021 die neuen Rechengrößen ab 2022 von der Bundesregierung veröffentlicht. Somit sinkt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) aufgrund der negativen Lohnentwicklung im Jahr 2020 von 7.100 Euro monatlich auf 7.050 Euro monatlich. mehr ...
PSVaG-Beitragssatz
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat für das Jahr 2021 den Beitragssatz auf 0,6 Promille (Vorjahr 4,2 Promille) festgesetzt. Im Vergleich zu den Vorjahren ist dies der niedrigste Beitragssatz seit 2016. mehr ...
Update 26.10.2021: Geplante Rechengrößen für das Jahr 2022 in der Sozialversicherung
Wie wir bereits informiert haben, wird die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) aufgrund der negativen Lohnentwicklung im Jahr 2020 von 7.100 Euro monatlich auf 7.050 Euro monatlich sinken. Leider haben sich sowohl das BMF als auch das BMAS entgegen den Vorschlägen der Experten nicht für eine Beibehaltung der Werte aus 2021 im Steuer- bzw. Sozialversicherungsrecht im Rahmen der Altersversorgung ausgesprochen. mehr ...
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