Am 7. September 2021 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Referentenentwurf zu einer Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2022 vorgestellt. Dieser Referentenentwurf muss noch von der Bundesregierung beschlossen und im Bundesrat verabschiedet werden. mehr ...
Rückzahlung von zu viel gezahlten Beiträgen an eine Unterstützungskasse
Rückzahlung von zu viel gezahlten Beiträgen an eine Unterstützungskasse
Am 16. und 17. Mai hat die MAGNUS GmbH an der aba-Jahrestagung 2023 teilgenommen. Da die Magnus GmbH neben ihrer Beratungstätigkeit auch Verwaltungstreuhänder der LV 1871 Unterstützungskasse e.V. und des Unterstützungswerk-München e.V. ist, waren, neben vielen anderen informativen Vorträgen, vor allem die Ausführungen zum Thema „Steuerliche Praxisfragen aus der Sicht von Betriebsprüfung und Beratung“ interessant.
In dieser Veranstaltung war neben Steuerexperten aus der Beratung auch ein Vertreter des Bundeszentralamts für Steuern vertreten. U.a. wurden auch diverse Praxisfragen zur Unterstützungskasse angesprochen.
Auch bei den von der MAGNUS GmbH verwalteten Unterstützungskassen sind, um die Körperschaftsteuerbefreiung nicht zu gefährden, satzungsgemäß Rückforderungsansprüche des Trägerunternehmens ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellen lediglich irrtümlich geleistete Zahlungen dar. Gerade die Frage, was genau unter den Begriff einer irrtümlichen Zahlung fällt, führt in der Praxis immer wieder zu Diskussionen.
Sowohl die Experten als auch der Vertreter des Bundeszentralamts für Steuern waren sich bei den vorgestellten Beispielen einig:
- Das Trägerunternehmen überweist den Beitrag an die Unterstützungskasse anstatt an die Direktversicherung, also auf das Konto des falschen Versorgungsträgers ==> Rückzahlung zulässig
- Das Trägerunternehmen vergisst die Beitragszahlung zu stoppen, obwohl der Versorgungsberechtigte bereits ausgeschieden ist ==> Rückzahlung nicht zulässig, da kein Irrtum
- Das Trägerunternehmen leistet einen Jahresbeitrag und der Versorgungsberechtigte scheidet unterjährig aus ==> Rückzahlung von Teilbeiträgen nicht zulässig, da kein Irrtum
Wir empfehlen daher bei Zusagen im Rahmen einer Unterstützungskasse im Fall des Ausscheidens eines Versorgungsberechtigten frühzeitig die Unterstützungskasse zu informieren und im Fall von Daueraufträgen unbedingt rechtzeitig den betroffenen Arbeitnehmer heraus zu nehmen.
(Quelle: Teilnahme an der aba-Jahrestagung 2023)
neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der bAV
Das Bundesfinanzministerium hat am 12. August 2021 ein neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung veröffentlicht. Dieses ersetzt die bisherigen BMF-Schreiben vom 06.12.2017 (IV C 5 – S 2333/17/10002) und vom 08.08.2019 (IV C 5 – S 2333/19/10001). Es ist für alle offenen Fälle anzuwenden. Im Folgenden wird kurz auf einige Klarstellungen eingegangen. Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem nächsten Newsletter. mehr ...
Voraussichtlicher Beitragssatz beim PSVaG
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat die Schadenentwicklung in den ersten Monaten im Jahr 2021 und eine daraus resultierende Beitragsprognose bekannt gegeben. mehr ...
Gesetzliche Änderungen beim Versorgungsausgleich
Nach der Strukturreform des Versorgungsausgleichs im Jahr 2009 haben sich durch das Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts vom 12.05.2021, welches zum 01.08.2021 in Kraft getreten ist, die nachfolgenden Änderungen ergeben. mehr ...
Newsletter 2/2021 abrufbar
Ab sofort können Sie unseren neuen Newsletter mit aktuellen arbeits- und steuerrechtlichen Urteilen zur bAV sowie Informationen zur Sozialversicherung und der Versicherungsmathematik abrufen. Sie wollen zukünftig keinen Newsletter mehr verpassen? Folgen Sie uns auf LinkedIn oder Facebook. Dort veröffentlichen wir das Erscheinen unseres Newsletters. mehr ...
Gesetz für faire Verbraucherverträge
Durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge sollen Verbraucher unter anderem besser vor am Telefon aufgeschwatzten Verträgen oder überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen geschützt werden. mehr ...