Nachdem der Bundesrat die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 gebilligt hat, wurden am 26.11.2021 die neuen Rechengrößen ab 2022 von der Bundesregierung veröffentlicht.
Somit sinkt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) aufgrund der negativen Lohnentwicklung im Jahr 2020 von 7.100 Euro monatlich auf 7.050 Euro monatlich.
Die weiteren Rechengrößen können Sie unserer Übersicht „wichtige Werte“ auf der Homepage entnehmen.
Wie bereits in unseren Blogs vom 23.09.2021 und 26.10.2021 erwähnt, empfehlen wir Ihnen eine Prüfung, in wie weit für ggf. bestehende Versorgungsordnungen und Entgeltumwandlungsvereinbarungen Handlungsbedarf besteht.