PSVaG-Beitragssatz

21. Dezember 2016vonvon

PSVaG, Pressemitteilung vom 08.11.2016
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat für das Beitragsjahr 2016 erstmals seit Beginn seines Geschäftsbetriebs den Beitragssatz auf 0,0 Promille (Vorjahr 2,4 Promille) fest­gesetzt. Die Mitgliedsunternehmen müssen in diesem Jahr daher keinen Beitrag zahlen. Im Vorjahr beliefen sich die Beiträge auf rund 782 Millionen Euro. Im Sommer noch hatte der Vorstand des PSVaG mit einem Satz von 1,0 Promille gerechnet.

Der Beitragssatz bezieht sich auf die von den Mitgliedsunternehmen bis Ende September 2016 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Diese berechnet sich im Wesentlichen aus den ab­gesicherten Rückstellungen (rund 333 Milliarden Euro) für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen.

Der PSVaG teilte mit, dass die günstige Schadensentwicklung des ersten Halbjahres sich im Jahresablauf noch verstärkt habe und weitere entlastende Komponenten, wie zum Beispiel die Überschussbeteiligung vom Konsortium der Lebensversicherer, das die Rentenzahlungen an die Versorgungsberechtigten vornimmt, hinzuge­kommen seien. Dies habe dazu geführt, dass keine Beiträge für das laufende Geschäftsjahr erforderlich seien.

Ein Vorschuss für 2017 wird derzeit ebenfalls nicht erhoben. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses wird im ersten Halbjahr 2017 getroffen.