Das Flexirentengesetz hat am 25. November 2016 den Bundesrat passiert. Ziel des Gesetzes ist es, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zukünftig flexibler zu gestalten. Gleichzeitig soll die Attraktivität für ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus erhöht werden. mehr ...
Entgeltumwandlung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers ist keine verdeckte Gewinnausschüttung
FG Thüringen 25.06.2015-1k 136/15 Das Finanzgericht hat entschieden, dass es sich bei Beiträgen für eine Altersversorge, die nur auf Entgeltumwandlung beruhen, nicht um eine verdeckte Gewinnausschüttung handeln könne, da es schon an der Voraussetzung der Vermögensminderung fehle. mehr ...
Beitragsfälligkeit: Vereinfachung für den Arbeitgeber
Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die jeweils zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse). Um die Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages für die Arbeitgeber zu vereinfachen, soll zum 1. Januar 2017 eine Änderung der Regelungen zur Beitragsfälligkeit in Kraft treten. mehr ...
PSVaG-Beitragssatz
PSVaG, Pressemitteilung vom 08.11.2016 Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat für das Beitragsjahr 2016 erstmals seit Beginn seines Geschäftsbetriebs den Beitragssatz auf 0,0 Promille (Vorjahr 2,4 Promille) festgesetzt. Die Mitgliedsunternehmen müssen in diesem Jahr daher keinen Beitrag zahlen. Im Vorjahr beliefen sich die Beiträge auf rund 782 Millionen Euro. Im Sommer noch hatte der Vorstand des PSVaG mit einem Satz von 1,0 Promille gerechnet. mehr ...
Sozialversicherungs-Rechengrößenverordung 2017
(BMAS Referentenentwurf zur Versorgung über maßgebendeRechengrößen der Sozialversicherung für 2017) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den alljährlichen Referentenentwurf zu den Sozialversicherungs-Rechengrößen veröffentlicht. mehr ...
Rentenanpassung 2016
Rentenanpassung 2016 Die Rentner in Deutschland können sich in diesem Jahr freuen und erwarten die höchste Rentenanpassung seit mehr als 20 Jahren. Zum 1. Juli 2016 erhalten die Rentner in den alten Bundesländern eine Rentensteigerung von 4,25 Prozent. In den neuen Bundesländern erhalten die Rentner eine Rentensteigerung von 5,95 Prozent. D. h., bei einer Rentenhöhe von monatlich 1.000 Euro beträgt die Rentenerhöhung im Westen 42,50 Euro. Im Osten sind es sogar 59,50 Euro mehr Rente. mehr ...