BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 12 KR28/12/12R Das Bundessozialgericht (BSG) hatte in diesem Verfahren darüber zu entscheiden, ob eine Leistung von einer Pensionskasse, die teilweise auf privat eingezahlten Beiträgen beruht, vollumfänglich krankenkassenbeitragspflichtig ist. Der Kläger ist bei der beklagten Krankenkasse als Rentner pflichtversichert. Er verlangt von dieser einen Teil der Krankenkassenbeiträge zurück, die die Pensionskasse an sie abgeführt hat. Er vertritt die Meinung, dass der Teil der Versorgung den er nach seinem Ausscheiden bei seinem alten Arbeitgeber privat weitergeführt hat keine betriebliche Altersversorgung darstellt und somit nicht krankenkassenpflichtig ist. Dies ergebe sich seiner Ansicht nach aus einer sinngemäßen Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1660/08) zu privat eingezahlten Beiträgen in die Direktversicherung. mehr ...
Stephan Hintzen
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