Der Bundesrat hat über die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales alljährlichen Referentenentwurf zu den Sozialversicherungs-Rechengrößen beschlossen. Rechengrößen 2018 (alte / neue Bundesländer) jährlich Durchschnittsentgelt 2016 36.187 Euro Vorl. Durchschnittsentgelt 2017 37.103 Euro Vorl. Durchschnittsentgelt 2018 37.873 Euro Rechengrößen 2018 (alte Bundesländer) jährlich monatlich Bezugsgröße Sozialversicherung 36.540 Euro 3.045 Euro Beitr.-bemessungsgrenze allg. RV 78.000 Euro 6.500 Euro KnRV 96.000 Euro 8.000 Euro Rechengrößen 2018 (neue Bundesländer) jährlich monatlich Bezugsgröße Sozialversicherung 32.340 Euro 2.695 Euro Beitr.-bemessungsgrenze allg. RV 69.600 Euro 5.800 Euro KnRV 85.800 Euro 7.150 Euro Rechengrößen 2018 jährlich monatlich Beitr.-bemessungsgrenze Krankenversicherung 53.100 Euro 4.425 mehr ...
Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz – Aktualisierung zum 31.12.2017
Der Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz wird zum 31.12.2017 voraussichtlich 3,67% bei zehnjähriger Durchschnittsbildung bzw. 2,80% bei siebenjähriger Durchschnittsbildung betragen. Dabei ist eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren berücksichtigt. Das starke Absinken im Kalenderjahr 2017 wird sich voraussichtlich auch in 2018 fortsetzen. Zum 31.12.2018 gehen Prognosen von einem Rechnungszins von ca. 3,2% bei zehnjähriger Durchschnittsbildung bzw. ca. 2,3% bei siebenjähriger Durchschnittsbildung aus (Quelle: Heubeck AG, Heubeck Zins-Info vom 01.12.2017). Fazit: Im Kalenderjahr 2018 wird sich der Rückgang des Rechnungszinses und die damit verbundene Steigerung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen voraussichtlich weiter fortsetzen. Die MAGNUS GmbH unterstützt Unternehmen z.B. durch Prognoseberechnungen und sachkundige Beratung in allen Fragen zur Gestaltung von Pensionszusagen. mehr ...
Riester-Verträge sind unpfändbar, soweit diese gefördert wurden
Tatbestand: Im zu Grunde liegenden Fall hat eine Frau einen Riester-Vertrag bei der später beklagten Bank abgeschlossen und ließ diesen nach zwei Jahren beitragsfrei stellen. Über das Vermögen der Frau wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und der bestellte Insolvenzverwalter kündigte den Vertrag und verlangte die Auszahlung des Rückkaufswertes. Dieser vertrat die Ansicht, dass der Vertrag in die Insolvenzmasse falle, da ein Kündigungsrecht bestünde und der Vertrag somit nicht die Voraussetzungen des § 851c Abs.1 Zivilprozessordnung (ZPO), der den Pfändungsschutz bei Altersrenten regelt, erfüllt. Zudem habe die Frau keine staatlichen Zulagen erhalten und auch keinen Antrag für eine Zulage gestellt. Die Beklagte hingegen vertritt die Meinung, dass der Vertrag gemäß § 851 Abs. ZPO unpfändbar sei, da es sich um eine nicht übertragbare Forderung handele. Weiter führt die Beklagte an, dass das Altersvorsorgevermögen und eben auch Riester-Verträge dem § 97 S 1 (EStG) unterfallen und mehr ...
Rentenanpassung 2017
Homepage Deutsche Rentenversicherung Die Rentner in Deutschland können sich auch in diesem Jahr freuen. Zum 1. Juli 2017 steigen die Renten, das heißt, die Rentner in den alten Bundesländern (ca. 16,9 Millionen) erhalten eine Rentensteigerung von 1,9 Prozent. In den neuen Bundesländern (ca. 4,1 Millionen) erhalten die Rentner eine Rentensteigerung von 3,59 Prozent. Bei einer Rentenhöhe von monatlich 1.000 Euro beträgt die Rentenerhöhung im Westen 19,00 Euro. Im Osten sind es sogar 35,90 Euro mehr Rente. mehr ...
Überarbeitung der IDW Stellungnahme zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen
IDW RS HFA 30 Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat die „IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RS HFA 30)“ überarbeitet. In der Verlautbarung mit Stand 16.12.2016 sind unter anderem folgende Neuerungen berücksichtigt: Im März 2016 wurden Vorschriften des Handelsgesetzbuches geändert. Der Durchschnittszeitraum für die Berechnung der Abzinsungszinssätze für die Rückstellungen von Altersversorgungsverpflichtungen verlängert sich von sieben auf zehn Jahre. Weiterhin wurden Regelungen für den Unterschiedsbetrag und eine Ausschüttungssperre neu eingeführt. Hierüber haben wir im MAGNUS-Newsletter 1/2016 informiert. Diese Änderungen und Anwendungsfragen sind nun in die IDW Stellungnahme eingearbeitet. Der Abschnitt zu den Auswirkungen einer Schuldübernahme (durch Betriebsübergang nach § 613a BGB) sowie einer Erfüllungsübernahme mit oder ohne mehr ...
Anpassung laufender Renten nach Verbraucherpreisindex (VPI) im Kalenderjahr 2017
Für laufende Betriebsrenten, die im Kalenderjahr 2017 gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG in Höhe des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes für Deutschland angepasst werden müssen, ist mit folgendem Anpassungsbedarf zu rechnen: mehr ...