Anpassung laufender Renten nach Verbraucherpreisindex (VPI) im Kalenderjahr 2017

14. April 2017vonvon

Für laufende Betriebsrenten, die im Kalenderjahr 2017 gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG in Höhe des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes für Deutschland angepasst werden müssen, ist mit folgendem Anpassungsbedarf zu rechnen:

Prognose des VPI-Anstiegs in Prozent im vergangenen 3-Jahres-Zeitraum
Prüfungs­stichtag
2013/2016
Vorjahr* 2014/2017
unterstellte jährlichen Teuerungsrate von
1,0% 1,5% 2,0%
1.Januar 1,90% 2,2%*
1.Februar 1,50% 2,1%*
1.März 1,30% 1,1% 1,6% 2,1%
1.April 1,60% 1,6% 2,1% 2,5%
1.Mai 1,70% 1,4% 1,9% 2,3%
1.Juni 1,60% 1,8% 2,3% 2,7%
1.Juli 1,60% 1,6% 2,1% 2,5%
1.August 1,40% 1,6% 2,1% 2,6%
1.September 1,40% 1,6% 2,1% 2,6%
1.Oktober 1,50% 1,7% 2,1% 2,7%
1.November 1,90% 2,2% 2,6% 3,2%
1.Dezember 1,80% 2,2% 2,7% 3,3%
*Werte schon bekannt

Dabei ist zu beachten:

Als Anpassungszeitraum muss die Zeit vom indi­viduellen Rentenbeginn bis zum Anpassungs­stichtag angesetzt werden. Maßgeblich für die Berechnung sind die Index­werte der Vormonate von Anpassungsstichtag und Rentenbeginn.

Der Verbraucherpreisindex wird vom sta­tistischen Bundesamt in fünfjährigem Abstand überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Zuletzt wurde am 20. Februar 2013 der Verbraucherpreisindex mit dem Basisjahr 2010 = 100 veröffentlicht. Somit erfolgt im Kalenderjahr 2018 voraussichtlich die Umstellung auf ein neues Basisjahr.