Zeitwertkonten oder auch Lebensarbeitszeitkonten sind eine Antwort auf die Frage nach Flexibilität in der Arbeitswelt. Sie werden genutzt, um den Vorruhestand oder eine Auszeit zu finanzieren. Man verschiebt die Auszahlung von aktuellen Bestandteilen des Gehaltes, der Überstunden oder des Urlaubes auf die Zukunft und baut sich so über einen längeren Zeitraum ein Vermögen für den späteren Verbrauch auf. Die Zeitwertkonten unterliegen dabei strengen Regeln und nicht immer ist der Einsatz sinnvoll.
Das Modell besteht aus zwei Phasen: Ansparen und Entnehmen.
Ansparphase
Es kann während des aktiven Erwerbslebens beinahe jeder Lohn- und Gehaltsbestanteil auf ein Zeitwertkonto eingezahlt werden. Dazu gehören
- Reguläre Gehaltsbestandteile
- Überstunden
- Urlaubsanspruch
- Zusätzliche Arbeitgeberleistungen
Überstunden und Urlaubsanspruch werden dabei in Geld umgerechnet. Eine Versteuerung und Verbeitragung der Beträge findet bei der Einzahlung auf das Zeitwertkonto nicht statt.
Es gibt keine Verpflichtung, dass ein Arbeitgeber Zeitwertkonten einführt. Wenn der Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot macht, steht es ihm auch frei, die Eckpunkte festzulegen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die auf ihn entfallenden Sozialabgabenanteile auf das Zeitwertkonto eines jeden teilnehmenden Arbeitnehmers mit einzubringen. Die gesammelten Gelder werden in gesondert eingerichteten Konten sowie Depots oder Rückdeckungsversicherungen insolvenzsicher angelegt.
Entnahmephase
Ist Kapital aufgebaut, kann es schrittweise wieder abgebaut und als regulärer Lohn ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber legt die Optionen fest, für die das Konto vom Arbeitnehmer genutzt werden kann. Verpflichtend ist dabei nur die erste Verwendungsmöglichkeit:
- Altersteilzeit und Vorruhestand
- Zeitlich begrenzte Freistellung (sog. Sabbatical)
- Auffüllung bei reduzierter Arbeitszeit z.B. bei Erziehung, Pflege oder Weiterbildung
Störfall
Kann ein Zeitwertkonto nicht für die oben beschriebenen Freistellungen genutzt werden, liegt ein Störfall vor. Dazu zählen vor allem das Ausscheiden, der Eintritt in den Ruhestand und der Tod eines Arbeitnehmers.
Beim Ausscheiden kann das Guthaben an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden, wobei dabei Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Ein neuer Arbeitgeber kann das Zeitwertkonto freiwillig übernehmen. Alternativ kann das Wertguthaben auch an die DRV Bund übertragen werden.
Bei Eintritt in den Ruhestand und beim Tod eines Arbeitnehmers erfolgt ebenfalls die Auszahlung – an den Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene.
Vorteile
- Schaffung von flexiblen Freiräumen für Pflege, Weiterbildung, Auszeiten
- Möglichkeit des früheren Ausscheidens aus dem Erwerbsleben
Nachteile
- nur in Zusammenarbeit mit den Arbeitgeber
- keine einfache Mitnahme im Falle des Ausscheidens
Vorteile
- Steigerung der Arbeitgeber-Attraktivität
- Demographievorsorge – Reduzierung von Fehltagen gerade bei älteren Arbeitnehmern
Nachteile
- komplexes Konstrukt erfordert rechtssichere Einrichtung und Begleitung
- Zusatzkosten für die Führung der Konten
- Verwaltungsaufwand