
Neuer Referentenentwurf zum Versorgungsausgleich
Am 5. Februar 2026 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen neuen Referentenentwurf zum Versorgungsausgleich veröffentlicht. Danach soll der Versorgungsausgleich gerechter werden.
Es sind unter anderem folgende Anpassungen geplant:
- Für vergessene und verschwiegene Anrechte soll der schuldrechtliche Ausgleich eröffnet werden
- betriebliche Altersversorgungen von Unternehmern, insbesondere von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind, werden in den Versorgungsausgleich einbezogen
- geringfügige Anrechte sollen vermieden werden
Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.
Quelle: Referentenentwurf des BMJV vom 05. Februar 2026
BFH äußert sich erneut zur steuerlichen Anerkennung einer arbeitnehmerfinanzierten Versorgungszusage
Mit Urteil vom 19.11.2025 (Az. I R 50/22) hat der Bundesfinanzhof eine weitere Entscheidung zur steuerlichen Behandlung arbeitnehmerfinanzierter Versorgungszusagen bei Gesellschafter-Geschäftsführern getroffen. Im konkreten Fall ging es um eine Gesellschaft, die ihrem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer – einem Arzt – eine Versorgungszusage über den Durchführungsweg Pensionszusage erteilt hatte. Die Beiträge zugesagten Versorgungsleistungen wurden ausschließlich über eine [...]


