Neuer Referentenentwurf zum Versorgungsausgleich
Am 5. Februar 2026 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen neuen Referentenentwurf zum Versorgungsausgleich veröffentlicht. Danach soll der Versorgungsausgleich gerechter werden.
Es sind unter anderem folgende Anpassungen geplant:
- Für vergessene und verschwiegene Anrechte soll der schuldrechtliche Ausgleich eröffnet werden
- betriebliche Altersversorgungen von Unternehmern, insbesondere von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind, werden in den Versorgungsausgleich einbezogen
- geringfügige Anrechte sollen vermieden werden
Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.
Quelle: Referentenentwurf des BMJV vom 05. Februar 2026
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat die Entwicklungen im Insolvenzgeschehen in den ersten Monaten im Jahr 2026 sowie eine daraus resultierende Beitragsprognose bekannt gegeben. Demnach liegt die Anzahl der Insolvenzen, bei denen der PSVaG leistungspflichtig wurde, derzeit leicht über dem Niveau des Vorjahres. Besonders auffällig ist jedoch der starke Anstieg bei den zu sichernden laufenden [...]



