Neuer Referentenentwurf zum Versorgungsausgleich
Am 5. Februar 2026 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen neuen Referentenentwurf zum Versorgungsausgleich veröffentlicht. Danach soll der Versorgungsausgleich gerechter werden.
Es sind unter anderem folgende Anpassungen geplant:
- Für vergessene und verschwiegene Anrechte soll der schuldrechtliche Ausgleich eröffnet werden
- betriebliche Altersversorgungen von Unternehmern, insbesondere von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind, werden in den Versorgungsausgleich einbezogen
- geringfügige Anrechte sollen vermieden werden
Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.
Quelle: Referentenentwurf des BMJV vom 05. Februar 2026
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in seinem Urteil vom 25. November 2025 (Az. 3 AZR 91/25) über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber laufende Betriebsrenten lediglich um jährlich 1 % erhöhen darf oder stattdessen eine umfassende Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG durchführen muss. Im Mittelpunkt stand die Auslegung der sogenannten 1%-„Escape-Klausel“ nach [...]



