Neuer Referentenentwurf zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz auf der Tagesordnung
Am 24. Juli 2025 hat das BMAS einen neuen Referentenentwurf zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz an die einschlägigen Verbände zur Anhörung versendet. Dieser beinhaltet im Vergleich zum Regierungsentwurf vom September 2024 keine wesentlichen Änderungen.
Es ist geplant, dass das Gesetz im Rahmen des Rentenpakets 2025 im September 2025 im Kabinett und im Anschluss im Bundestag verabschiedet wird. Anschließend ist noch die Zustimmung des Bundesrates notwendig.
Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in seinem Urteil vom 25. November 2025 (Az. 3 AZR 91/25) über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber laufende Betriebsrenten lediglich um jährlich 1 % erhöhen darf oder stattdessen eine umfassende Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG durchführen muss. Im Mittelpunkt stand die Auslegung der sogenannten 1%-„Escape-Klausel“ nach [...]



