Rentenanpassung zum 01. Juli 2026
Aufgrund der guten Lohnentwicklung steigen zum 1. Juli 2026 die gesetzlichen Renten um 4,24%. Eine Rente von vormals 1.000 Euro steigt demnach auf 1.042,40 Euro.
Nach der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 05.03.2026 wurde mit dem Rentenpaket 2025 die Haltelinie in Höhe von 48% beim Rentenniveau bis zum 01. Juli 2031 verlängert.
Der aktuelle Rentenwert steigt somit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Die anpassungsrelevante Lohnentwicklung liegt bei 4,25%.
Am 12.06.2026 stimmte der Bundesrat der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 zu.
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 05.03.2026, Bundesrat Kompakt vom 12.06.2026)
Für die steuerliche Bewertung von Pensionszusagen, deren Leistungshöhe vom Zeitwert bestimmter Wertpapiere abhängt, besteht bislang keine spezielle Regelung. Es ist daher die allgemeine Vorschrift des § 6a EStG zur Bewertung von Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen. Anders ist dies im Handelsrecht: Nach § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB gilt, „soweit sich die Höhe von [...]



