Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen

Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen

12. Oktober 2026vonvon

Die Fallkonstellationen, in denen die Bildung von Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen mit Arbeitsverträgen in Betracht kommt, sind vielfältig.

Das BMF-Schreiben vom 4. September 2026 (IV C 6 – S 2137/00025/007/039) befasst sich mit einigen wichtigen Fallgestaltungen und gibt die Auffassung der Finanzverwaltung wieder. Dies war erforderlich, da verschiedene BMF-Schreiben aufgrund von BFH-Urteilen teilweise nicht mehr anwendbar waren.

Das BMF-Schreiben ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Es ersetzt die BMF-Schreiben vom 16. Oktober 1984 (BStBl I S. 518) zu Rückstellungen für Vorruhestandsleistungen und vom 11. November 1999 (BStBl I S. 959) zu Rückstellungen für Vergütungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung und Jahreszusatzleistungen.

Quelle: BMF-Schreiben vom 4. September 2026 (IV C 6 – S 2137/00025/007/039)