Steuerrechtliche Bewertung von Entgeltumwandlungen

Steuerrechtliche Bewertung von Entgeltumwandlungen

12. Oktober 2026vonvon

Mit Urteil vom 27. Mai 2020 (XI R 9/19) hat der Bundesfinanzhof die Entscheidung getroffen, dass der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH kein Arbeitnehmer im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 1 oder 2 BetrAVG ist und dementsprechend auch keine Entgeltumwandlung im Sinne des § 1 Absatz 2 BetrAVG betreiben kann.

Das BMF stellt in dem Schreiben vom 17. September 2026 (IV C 6 – S 2176/00030/001/054) nun klar, dass der Mindestbarwertvergleich nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG nur bei Entgeltumwandlungen im Sinne des § 1 Abs. 2 BetrAVG in Betracht kommt, „bei denen sowohl der Berechtigte in den Anwendungsbereich des Betriebsrentengesetzes fällt als auch sachlich betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz vorliegt.“