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Ihr Team der MAGNUS GmbH.
Für die steuerliche Bewertung von Pensionszusagen, deren Leistungshöhe vom Zeitwert bestimmter Wertpapiere abhängt, besteht bislang keine spezielle Regelung. Es ist daher die allgemeine Vorschrift des § 6a EStG zur Bewertung von Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen. Anders ist dies im Handelsrecht: Nach § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB gilt, „soweit sich die Höhe von [...]



