PSVaG-Beitragssatz
PSVaG, Pressemitteilung vom 13.11.2018
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat für das Jahr 2018 den Beitragssatz auf 2,1 Promille (Vorjahr 2,0 Promille) festgesetzt. Aufgabe des PSVaG ist die Insolvenzsicherung der Betriebsrenten für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers.
Im Juli hatte der PSVaG in seinem Rundschreiben darüber informiert, dass das Schadenvolumen im ersten Halbjahr 2018 gegenüber 2017 leicht zurückgegangen sei. Allerdings stünden insgesamt niedrige Erträge und sonstige entlastende Positionen wie die Rückstellungen für Beitragsrückerstattung zur Verfügung. Aus diesem Grund ging man zum Halbjahr von einem Beitragssatz von 2,5 Promille aus. Da das Schadenvolumen aber auch im zweiten Halbjahr rückläufig war, wurde der Beitragssatz auf 2,1 Promille festgesetzt. Die Mitgliedsunternehmen zahlen in diesem Jahr 725 Mio. Euro Beiträge. Im Vorjahr waren es 678 Mio. Euro. Zudem wurde beschlossen, dass zu diesem Zeitpunkt für 2019 kein Vorschuss erhoben wird, aber dass man sich eine Erhebung eines Vorschusses für das zweite Halbjahr 2019 vorbehält.