PSVaG-Beitragssatz
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat für das Jahr 2020 den Beitragssatz auf 4,2 Promille (Vorjahr 3,1 Promille) festgesetzt. Aufgabe des PSVaG ist die Insolvenzsicherung der Betriebsrenten, für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers.
Im Juli 2020 hatte der PSVaG bereits mitgeteilt, dass aufgrund der Corona-Pandemie von einem Beitragssatz für 2020 zwischen 4 und 5 Promille ausgegangen wird. Aufgrund eines günstigeren Schadenverlaufs in den letzten Monaten als zunächst angenommen, konnte der Beitragssatz im unteren Bereich der Prognose beschlossen werden.
Nach den Berechnungen des PSVaG müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr rund 1.483 Millionen Euro Beiträge zahlen. Im Vorjahr waren es 1.079 Millionen Euro.
Ein Vorschuss für 2021 wird nicht erhoben. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses wird im ersten Halbjahr 2021 getroffen.
(Quelle: Pressemitteilung des PSVaG vom 06.11.2020)