Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz
Am 27. Juni 2024 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Bundesministerium der Finanzen (BMF) der Referentenentwurf des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes veröffentlicht.
Mit diesem Gesetz soll das bisherige Ziel der stärkeren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich unterstützt werden.
Eine ganze Reihe von Änderungen betreffen das Sozialpartnermodell (SPM), unter anderem sollen diese Modelle weiter geöffnet werden.
Zudem sind Änderungen im Betriebsrentengesetz geplant, z.B.
- die Anhebung der Abfindungsgrenzen in § 3 BetrAVG von 1% auf 2%, Voraussetzung: die Zustimmung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer liegt vor und die Einzahlung erfolgt in die gesetzliche Rentenversicherung
- die Anpassung der vorzeitigen Altersleistung nach § 6 BetrAVG aufgrund der Neuregelungen des Hinzuverdienstrechts
- Vereinfachungen bei der Einführung von Opting-Out-Sytemen zur automatischen Entgeltumwandlung, Voraussetzung: der Arbeitgeber leistet mindestens 20 % des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss und die Regelung wird in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung erfasst.
Der Förderbetrag nach § 100 EStG für Beschäftigte mit geringeren Einkommen soll angehoben werden. Zudem ist zukünftig eine Dynamisierung dieses Förderbetrags geplant.
Über den weiteren Verlauf werden wir Sie informieren.