
Geplante Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2027
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21. September 2026 den Referentenentwurf zur Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2027 vorgestellt. Danach ist vorgesehen, dass sämtliche Rechengrößen aufgrund der positiven Lohnentwicklung steigen.
Zusätzlich sind auf Grundlage des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vom Juli 2026 die Versicherungspflichtgrenze sowie die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils um 3.600 Euro pro Jahr anzuheben.
Der Entwurf muss noch von der Bundesregierung beschlossen und anschließend vom Bundesrat verabschiedet werden.
Vorgesehen sind unter anderem folgende Werte für 2027:
- Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung: 106.200 Euro jährlich
(2026: 101.400 Euro) - Bezugsgröße nach § 18 SGB IV: 49.560 Euro jährlich
(2026: 47.460 Euro) - vorläufige Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung: 53.452 Euro jährlich
- Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze): 84.150 Euro jährlich
(2026: 77.400 Euro) - Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: 76.500 Euro jährlich
(2026: 69.750 Euro)
Nach geltender Rechtslage würde die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze sowie die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auch für die Pflegeversicherung gelten. Mögliche Änderungen durch das geplante Pflegeneuordnungsgesetz sind bislang noch nicht berücksichtigt.
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 21. September 2026)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21. September 2026 den Referentenentwurf zur Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2027 vorgestellt. Danach ist vorgesehen, dass sämtliche Rechengrößen aufgrund der positiven Lohnentwicklung steigen. Zusätzlich sind auf Grundlage des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vom Juli 2026 die Versicherungspflichtgrenze sowie die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen [...]


