Ankündigung des BMF zur Erhöhung des Höchstrechnungszinses – Update
Update: Am 24.07.2024 wurde die „Sechste Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz“ vom Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht. In diesem wurde die Erhöhung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge ab dem 01.01.2025 auf 1% beschlossen.
Das BMF hat am 29.04.2024 angekündigt, den Höchstrechnungszinses für Neuverträge von aktuell 0,25% auf 1% ab dem Jahr 2025 anzuheben. Die entsprechende Anpassung der Deckungsrückstellungsverordnung soll im Laufe des Jahres erfolgen.
Thema: News