Neu: Beratung zum Thema obligatorischer Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurden unter anderem im Arbeits- und Steuerrecht neue Regelungen zum Ausbau der betrieblichen Altersversorgung getroffen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Einführung des Arbeitgeberzuschusses bei Entgeltumwandlung, welcher seit 1. Januar 2019 für Neuzusagen vorgeschrieben ist.
Die MAGNUS GmbH empfiehlt Unternehmen dahingehend eine eindeutige Regelung in der Versorgungsordnung festzulegen – hierbei unterstützen wir Sie gerne!
Die MAGNUS GmbH bietet Ihnen hierfür folgendes Angebot an:
Telefonische Erstberatung (max. 1 Stunde) zum Thema obligatorischer Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung für ein festes Honorar in Höhe von 60 Euro zzgl. USt. in Höhe von 19%.
Individuelle Prüfung Ihrer betrieblichen Altersversorgung in Bezug auf den obligatorischen Arbeitgeberzuschuss inkl. Kurzgutachten zum Handlungsbedarf. Falls Sie es wünschen, erstellen wir Ihnen überarbeitete Unterlagen, wie zum Beispiel Versorgungszusage bzw. -ordnung und/oder Entgeltumwandlungsvereinbarung. Beachten Sie bitte, dass diese Beratungsleistung nach dem entstandenen Aufwand abgerechnet wird. Hierfür erhebt die MAGNUS GmbH ein Honorar in Höhe von 175,00 Euro pro Stunde zuzüglich USt. in Höhe von 19%.
Hier erfahren Sie mehr zu unserem Angebot.