Update zum Urteil des BFH vom 06.05.2020: Tarifermäßigung bei Auszahlung des Rückkaufswertes einer Versicherung der betrieblichen Altersversorgung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG

13. Januar 2022vonvon

In unserem Newsletter 04/2020 wurde das Urteil des BFH vom 06.05.2020 (X R-24/19) thematisiert.

Da der BFH in diesem Urteil der Ansicht war, dass nicht abschließend beurteilt werden kann, ob die Auszahlung des Rückkaufswertes an den Kläger als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG anzusehen ist, verwies er die Sache zur Entscheidung an die Vorinstanz zurück.

Das FG Köln hat mit seiner Entscheidung am 30.09.2021 nunmehr festgestellt, dass die Auszahlung des Rückkaufswertes aus einem Pensionskassenvertrag als Einmalzahlung nicht als atypisch anzusehen ist und somit § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG keine Anwendung findet.

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