Rentenanpassung und weitere Änderungen zum 1.7.2018
Gute Nachrichten auch für Rentner in diesem Jahr!
Zum 1. Juli 2018 steigen die Renten, dass heißt die Rentner in den alten Bundesländern erhalten eine Rentensteigerung von 3,22 Prozent. In den neuen Bundesländern erhalten die Rentner eine Rentensteigerung von 3,37 Prozent. Bei einer Rentenhöhe von monatlich 1.000 Euro beträgt die Rentenerhöhung im Westen 32,20 Euro, im Osten sind es 33,70 Euro mehr Rente.
Bei den Werten handelt es sich um Bruttowerte. Der tatsächliche Rentenanstieg ist demnach geringer, da noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner anfallen. Zudem muss die Rente auch in vielen Fällen versteuert werden.
Der aktuelle Rentenwert (West) erhöht sich somit in den alten Bundesländern von 31,03 Euro auf 32,03 Euro. In den neuen Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert (Ost) von 29,69 Euro auf 30,69 Euro.
Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 95,8 Prozent des aktuellen Rentenwerts West.
Zu diesem Zeitpunkt erhöhen sich zudem die Einkommensgrenzen für Bezieher von Witwen- und Witwerrenten.
Wer eine Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, unterliegt grundsätzlich der Einkommensanrechnung. Das heißt, die Hinterbliebenenrente wird nur in voller Höhe gezahlt, wenn das eigene Einkommen einen bestimmten Freibetrag nicht übersteigt. Liegt das Einkommen über dem Freibetrag, wird das Einkommen auf die Rente angerechnet.
Ab 01. Juli 2018 steigt der Freibetrag in den alten Bundesländern von 819 Euro auf 845 Euro, in den neuen Bundesländern von 783 Euro auf 810 Euro.
Sofern die Witwe bzw. der Witwer noch ein waisenrentenberechtigtes Kind haben, erhöht sich der Freibetrag im Westen um 179 Euro und im Osten um 171 Euro.