Rentenanpassung 2016

12. Juni 2016vonvon

Rentenanpassung 2016

Die Rentner in Deutschland können sich in diesem Jahr freuen und erwarten die höchste Rentenanpassung seit mehr als 20 Jahren.

Zum 1. Juli 2016 erhalten die Rentner in den alten Bundesländern eine Rentensteigerung von 4,25 Prozent. In den neuen Bundesländern erhalten die Rentner eine Rentensteigerung von 5,95 Prozent. D. h., bei einer Rentenhöhe von monatlich 1.000 Euro beträgt die Rentenerhö­hung im Westen 42,50 Euro. Im Osten sind es sogar 59,50 Euro mehr Rente.

Bei den Werten handelt es sich um Bruttowerte. Der tatsächliche Rentenanstieg ist demnach geringer, da noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner anfallen. Zudem muss die Rente auch in vielen Fällen versteuert werden.

Der aktuelle Rentenwert (West) erhöht sich somit in den alten Bundesländern von 29,21 Euro auf 30,45 Euro. In den neuen Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert (Ost) von 27,05 Euro auf 28,66 Euro.

Wer legt die Höhe der Rentenanpassung fest?

Die Höhe der Rentenanpassung wird von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Entwicklung der Rentenanpassung:

Seit 2012 hat es durch die positive wirtschaft­liche Entwicklung deutliche Rentenerhöhungen gegeben. Zuvor gab es jedoch auch Jahre (z. B. 2004 – 2006), in denen die Rentner teilweise „Nullrunden“ hinnehmen mussten. Aktuell werden im laufenden Jahr die Rentenhöhen im Osten kräftiger angepasst als die Renten in den alten Bundesländern. Grund hierfür ist, dass sich die Renten in den neuen Bundesländern an das Rentenniveaus der Westrenten angleichen sollen.

Auf welcher Grundlage basiert die Rentenan­passung?

Die Entwicklung der Renten orientiert sich u.a. an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutsch­land. Als weitere Faktoren werden die Verände­rungen des Beitragssatzes in der Rentenversi­cherung und die Entwicklung des Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentenbeziehern be­rücksichtigt (Nachhaltigkeitsfaktor).

Nachhaltigkeitsfaktor:

Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt sich in diesem Jahr mit knapp 0,2 Prozent positiv auf die Rentenanpassung aus.

Beitragssatz:

Da sich der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung von 18,9 Prozent (2014) auf 18,7 Prozent (2015) reduziert hat, hat dies zur Folge, dass sich diese Absenkung mit 0,3 Prozent positiv auf die Rentenanpassung auswirkt.

Auch für die Jahre 2017 und 2018 sind Erhö­hungen prognostiziert.