
Rentenanpassung zum 01. Juli 2026
Aufgrund der guten Lohnentwicklung steigen zum 1. Juli 2026 die gesetzlichen Renten um 4,24%. Eine Rente von vormals 1.000 Euro steigt demnach auf 1.042,40 Euro.
Nach der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 05.03.2026 wurde mit dem Rentenpaket 2025 die Haltelinie in Höhe von 48% beim Rentenniveau bis zum 01. Juli 2031 verlängert.
Der aktuelle Rentenwert steigt somit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Die anpassungsrelevante Lohnentwicklung liegt bei 4,25%.
Die Rentenanpassung wird in der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 umgesetzt. Hierfür ist noch die Zustimmung des Kabinetts und des Bundesrates notwendig.
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 05.03.2026)
BFH äußert sich erneut zur steuerlichen Anerkennung einer arbeitnehmerfinanzierten Versorgungszusage
Mit Urteil vom 19.11.2025 (Az. I R 50/22) hat der Bundesfinanzhof eine weitere Entscheidung zur steuerlichen Behandlung arbeitnehmerfinanzierter Versorgungszusagen bei Gesellschafter-Geschäftsführern getroffen. Im konkreten Fall ging es um eine Gesellschaft, die ihrem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer – einem Arzt – eine Versorgungszusage über den Durchführungsweg Pensionszusage erteilt hatte. Die Beiträge zugesagten Versorgungsleistungen wurden ausschließlich über eine [...]


