Die Digitale Rentenübersicht kommt

17. Dezember 2020vonvon

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde die Einführung einer säulenübergreifenden Renteninformation vereinbart. Das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht) setzt dieses Vorhaben um. Mit dem Bundestagsbeschluss vom 19. November 2020 hat das Gesetz eine wichtige Hürde genommen.

Ist-Zustand:
Das aus drei Säulen bestehende System der Altersvorsorge in Deutschland ist grundsätzlich sehr komplex.

Um den Überblick über die eigene Absicherung im Alter zu behalten, ist es notwendig, sich regelmäßig über die Ansprüche aus der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Altersversorgung zu informieren. Bereits heute stellen die meisten Vorsorgeeinrichtungen regelmäßig Informationen oder Standmitteilungen zur Verfügung.

Diese werden jedoch unterschiedlich dargestellt und sind für den Einzelnen nicht immer leicht verständlich. Daher ist es teilweise sehr herausfordernd einen Gesamtüberblick über die eigene und individuelle Altersvorsorge zu erhalten beziehungsweise beizubehalten.

Soll-Zustand:
Geplant ist es daher, dass aus der Digitalen Rentenübersicht die individuellen Informationen aus den Mitteilungen der Vorsorgeeinrichtungen nutzerfreundlich und übersichtlich zusammengestellt werden.

Ziel ist es, einen vollständigen, verlässlichen und verständlichen Überblick über die erreichten und erreichbaren Altersvorsorgeansprüche zu geben. Hierbei sollen die unterschiedlichen Systeme möglichst vergleichbar dargestellt werden.

Ein etwaiger Handlungsbedarf soll somit frühzeitig erkannt werden, um gegebenenfalls entsprechende Anpassungen im Altersvorsorgebereich treffen zu können.

Hierbei ist zu beachten, dass die Digitale Rentenübersicht nur als reines Mittel zur Beschaffung von Informationen dient. Der Abruf dieser Informationen erfolgt über ein elektronisches Portal.

Umsetzung:
Zuständig für die Entwicklung der Digitalen Rentenübersicht ist die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR), welche bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt wird.

Bereits bestehende Schnittstellen der Vorsorgeeinrichtungen zur Zentralen Stelle für Altersvorsorge beziehungsweise zur Zentralen Stelle für Pflegevorsorge sollen auch für die ZfDR so weit wie möglich genutzt werden. Darüber hinaus bestehen auch Schnittstellen mit dem Rentenbezugsmitteilungsverfahren, deren Nutzung ebenfalls einen Beitrag zur effizienten und kostengünstigen Umsetzung der Digitalen Rentenübersicht leisten kann.

Die Nutzung der Digitalen Rentenübersicht ist freiwillig. Den betroffenen Vorsorgeeinrichtungen ist zunächst die Anbindung an die ZfDR freigestellt.

Später soll jedoch die Anbindungspflicht für solche Vorsorgeeinrichtungen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen gehalten sind, mindestens jährlich Mitteilungen über den Stand von Altersvorsorgeansprüchen zu übermitteln, kommen. Ein Stichtag wurde hierfür noch nicht festgelegt.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund)