Anpassung laufender Renten nach Verbraucherpreisindex (VPI)
Für Betriebsrenten, die gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG in Höhe des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes für Deutschland angepasst werden, ist Folgendes zu beachten:
Als Anpassungszeitraum muss die Zeit vom individuellen Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag angesetzt werden.
Maßgeblich für die Berechnung sind die Indexwerte der Vormonate von Anpassungsstichtag und Rentenbeginn.
Der Verbraucherpreisindex wird vom statistischen Bundesamt in fünfjährigem Abstand überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Zuletzt wurde am 20. Februar 2013 der Verbraucherpreisindex mit dem Basisjahr 2010 = 100 veröffentlicht. Gemäß BAG-Rechtsprechung muss der Anpassungsbedarf mit dem Verbraucherpreisindex berechnet werden, der am Anpassungsstichtag aktuell veröffentlicht ist.
Ausnahme: Für Zeiträume vor dem 01.01.2003 ist ausschließlich der Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen, Basis 1995=100, anzusetzen. Anpassungszeiträume, die vor dem 01.01.2003 beginnen und nach dem 01.01.2003 enden, sind über die Indexwerte des Monats Dezember 2002 zusammenzusetzen.
Ein Basiswechsel führt dazu, dass vergangene Zeiträume mit einer abweichenden Preissteigerung bewertet werden. Beispielsweise gilt für die Preissteigerung gemäß den Indexwerten Juni 2009 bis Juni 2012:
bei Berechnung mit Basisjahr 2005: 112,5/107,1 = 1,0504, Steigerung um 5,04%
bei Berechnung mit Basisjahr 2010: 103,7/99,0 = 1,0475, Steigerung um 4,75%
Nachfolgend ein Beispiel für die Rentenanpassung gemäß VPI bei sechsjähriger Rentenlaufzeit:
Rentenbeginn 01.07.2009
Anfangsrente: 333,63 Euro monatlich
Eine Erhöhung zum 01.07.2012 um 5,04% auf 350,44 Euro monatlich wurde durchgeführt.
Die Erhöhung zum 01.07.2015 errechnet sich folgendermaßen mit Basisjahr 2010=100:
Die Steigerung der Indexwerte von Juni 2009 auf Juni 2015 beträgt 107,0/99,0 = 1,0808.
Somit ist die Anfangsrente um 8,08% zu erhöhen:
333,63 Euro + 333,63 Euro *8,08% = 360,59 Euro monatlich ab Juli 2015.