Anpassung laufender Renten nach Verbraucherpreisindex (VPI) im Kalenderjahr 2018
Für laufende Betriebsrenten, die im Kalenderjahr 2018 gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG in Höhe des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes für Deutschland angepasst werden müssen, ist mit folgendem Anpassungsbedarf zu rechnen:
Prognose des VPI-Anstiegs in % im vergangenen 3-Jahreszeitraum
Prüfungsstichtag Vorjahr* 2015/2018
2014/2017 bei einer unterstellten jährlichen
Teuerungsrate von
1,0% 1,5% 2,0%
1.Januar 2,2% 3,7%*
1.Februar 2,1% 4,0%*
1.März 2,3% 3,6%*
1.April 2,2% 3,5%*
1.Mai 2,3% 3,5%*
1.Juni 2,3% 3,8%*
1.Juli 2,2% 2,9% 3,4% 3,9%
1.August 2,2% 3,1% 3,5% 4,1%
1.September 2,3% 3,2% 3,6% 4,2%
1.Oktober 2,4% 3,5% 3,9% 4,5%
1.November 2,7% 3,5% 3,9% 4,5%
1.Dezember 3,0% 3,6% 4,1% 4,7%
*) Werte schon bekannt
Dabei ist zu beachten:
Als Anpassungszeitraum muss die Zeit vom individuellen Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag angesetzt werden.
Maßgeblich für die Berechnung sind die Indexwerte der Vormonate von Anpassungsstichtag und Rentenbeginn.
Der Verbraucherpreisindex wird vom statistischen Bundesamt in fünfjährigem Abstand überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Zuletzt wurde am 20. Februar 2013 der Verbraucherpreisindex mit dem Basisjahr 2010 = 100 veröffentlicht. Zur Umstellung auf das neue Basisjahr 2015 hat das Statistische Bundesamt folgendes veröffentlicht: „Die für den Jahreswechsel 2017/2018 geplante turnusmäßige Revision des Verbraucherpreisindex (VPI) mit der Einführung des Basisjahres 2015 muss aufgrund von Verzögerungen bei notwendigen Anpassungen der IT-Programme um ein Jahr verschoben werden. Revidierte Ergebnisse werden im Frühjahr 2019 veröffentlicht. Der VPI wird somit bis zum Berichtsmonat Dezember 2018 weiterhin mit dem Basisjahr 2010 berechnet.“
(https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Methoden/methodisches.html , abgerufen am 18.06.2018)