Anpassung laufender Renten nach Verbraucherpreisindex (VPI) im Kalenderjahr 2017
Für laufende Betriebsrenten, die im Kalenderjahr 2017 gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG in Höhe des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes für Deutschland angepasst werden müssen, ist mit folgendem Anpassungsbedarf zu rechnen:
Prognose des VPI-Anstiegs in Prozent im vergangenen 3-Jahres-Zeitraum
Prüfungsstichtag
2013/2016
Vorjahr* 2014/2017
unterstellte jährlichen Teuerungsrate von
1,0% 1,5% 2,0%
1.Januar 1,90% 2,2%*
1.Februar 1,50% 2,1%*
1.März 1,30% 1,1% 1,6% 2,1%
1.April 1,60% 1,6% 2,1% 2,5%
1.Mai 1,70% 1,4% 1,9% 2,3%
1.Juni 1,60% 1,8% 2,3% 2,7%
1.Juli 1,60% 1,6% 2,1% 2,5%
1.August 1,40% 1,6% 2,1% 2,6%
1.September 1,40% 1,6% 2,1% 2,6%
1.Oktober 1,50% 1,7% 2,1% 2,7%
1.November 1,90% 2,2% 2,6% 3,2%
1.Dezember 1,80% 2,2% 2,7% 3,3%
*Werte schon bekannt
Dabei ist zu beachten:
Als Anpassungszeitraum muss die Zeit vom individuellen Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag angesetzt werden. Maßgeblich für die Berechnung sind die Indexwerte der Vormonate von Anpassungsstichtag und Rentenbeginn.
Der Verbraucherpreisindex wird vom statistischen Bundesamt in fünfjährigem Abstand überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Zuletzt wurde am 20. Februar 2013 der Verbraucherpreisindex mit dem Basisjahr 2010 = 100 veröffentlicht. Somit erfolgt im Kalenderjahr 2018 voraussichtlich die Umstellung auf ein neues Basisjahr.